Tierkommunikation anmelden?

2 Antworten

Ich stufe das in den Bereich der Esoterik ein und halte diese Entscheidung für vergleichbar:

https://www.ra-kotz.de/kartenlegerin.htm

Kurzum: Das ist ein Gewerbe und demgemäß anmeldepflichtig und auch steuerpflichtig.

Honorare als Aufwandsentschädigung zu bezeichnen ist natürlich schon recht originell und durchaus ausbaufähig. Wenn das funktionieren könnte, würde auf jeden Kassenzettel demnächst "Schenkungsvertrag" stehen und die dort aufgeführten Preise als Aufwandsbeteiligung bezeichnet werden. Glaube nicht, dass sich das Finanzamt dadurch beeindrucken läßt.

Allerdings werden die "Aufwandsentschädigungen" im Esoterikbereich branchenüblich in bar kassiert. Große Diskussionen über die Einnahmehöhe wird man mit dem Finanzamt deshalb in der Regel nicht führen brauchen.

Hach, der gute alte Kotz. Inzwoschen haben sie ihre Bilder rausgenommen, da stnd der Name ja bereits im Gesicht.

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Ist das Esoterik oder Tierquälerei?

Meine Katze würde ganz schön kratzbürstig, wenn ich ihr ständig was ins Ohr quatschen würde.

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Ich sehe das etwas differenzierter als der Privatier.

Gewerbe wird es wohl sein, was zur Anmeldepflicht beim Gewerbeamt führt. Ob da was zu versteuern ist, muss hingegen geprüft werden.

Wenn die Honorare nicht höher sind als die Ausgaben, was mit ""Aufwands" Entschädigung" wohl gemeint ist, kommen wir hier nicht zu einer einkommensteuerpflichtigen Quelle.

Sind die Einnahmen jedoch höher und entsteht ein Gewinn, so fragt das Finanzamt nicht, ob der etwa gewollt war. Der wäre dann der Gewerbesteuer und der EInkommensteuer zu unterwerfen.

Bei der Umsatzsteuer sieht es wieder anders aus, denn da eine Wiederholungsabsicht besteht und auch sonst alle Voraussetzungen erfüllt werden (Leistungsaustausch, Ort im Inland), sind die Honorare umsatzsteuerbar und - mangels Befreiungsvorschrift - auch umsatzsteuerpflichtig.

Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wäre anhand der Größenordnung der Einnahmen zu püfen.