Muss man für YouTube ein Gewerbe anmelden, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt?
Ich möchte gerne einen YouTube Kanal eröffnen und dort Videos posten. Da die Materialien, etc... für ein Video sehr teuer sein können, möchte ich gerne Affiliate Links in die Beschreibung setzen, um einen Teil der Ausgaben wieder reinzuholen. Wenn die Ausgaben auf jeden Fall größer als die Einnahmen sein werden, liegt doch keine Gewinnerzielungsabsicht vor, oder? Und somit müsste man doch kein Gewerbe anmelden, da es sonst als Liebhaberei anerkannt wird. Verstehe ich das richtig?
1 Antwort
möchte ich gerne Affiliate Links in die Beschreibung setzen, um einen Teil der Ausgaben wieder reinzuholen.
Du möchtest Einnahmen erzielen.
"Unternehmer ist, wer eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausübt."
Also sind wir schon mal im Umsatzsteuergesetz (auch wenn Du vermutlich keine wirst bezahlen müssen) und daher musst Du eine Umsatzstuererklärung abgeben.
Und wenn Du Affiliate-Links einsetzt, betreibst Du Werbung und das ist gewerbliche Betätigung. Also Gewerbeanmeldung.
Wenn jetzt aber die Ausgaben höher als die Einnahmen sind, dann zählt das doch als Hobby, oder verstehe ich das falsch?