Gewerbe mit fortnite creator verdienst?

2 Antworten

da ich noch nix ausgezahlt habe

An wen wolltest Du das denn auszahlen?

Ach so, Du meinst, Du hast das Geld noch nicht ausgezahlt bekommen? Wenn Du Einnahmen hattest, dann musst Du die natürlich auch versteuern. Egal, ob das Geld in Deiner linken oder rechten Tasche ist, oder auf einem Konto, oder gerade von jemand anderem verwahrt wird.

Falls ich es versteuern muss, dann wie?

Bei Aufnahme der Tätigkeit musst Du das Gewerbe anmelden und dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln. Die Einkommensteuer wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung festgesetzt. Evtl. kann das Finanzamt auch schon vierteljährliche Vorauszahlungen fordern. Die Umsatzsteuer kann monatlich oder vierteljährlich oder auch jährlich zu zahlen sein.

Kenaaaan 
Fragesteller
 10.01.2024, 23:32

Also muss ich erst nach der auszahlung ein Gewerbe anmelden? Also kann ich das geld halten und es später auszahlen lassen und dann versteuern?

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Privatier59  11.01.2024, 04:20
@Kenaaaan

Hast Du nicht gelesen was da steht? Gewinne sind nicht dann zu versteuern, wenn die "ausgezahlt" werden, sondern wenn die entstehen.

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Alarm67  11.01.2024, 05:54
@Kenaaaan

Was ist hieran nicht zu verstehen????

"Wenn Du Einnahmen hattest, dann musst Du die natürlich auch versteuern. Egal, ob das Geld in Deiner linken oder rechten Tasche ist, oder auf einem Konto, oder gerade von jemand anderem verwahrt wird."

Oh man, ........

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da ich noch nix ausgezahlt habe wollt ich fragen ob ich das versteuern muss oder ob das schon versteuert ist.

Ja, der Betrag gilt als zugeflossen, weil Du ihn jederzeit auszahlen lassen kannst.

Falls ich es versteuern muss, dann wie? Mit nem gewerbe?

Ja es sind gewerbliche Einkünfte (Handel).

Entscheidend für die Besteuerung ist aber wie hoch sind die Einkünfte udn welche Einkünfte hast Du sonst noch.

Unter 11.000,- Euro Einnahmen passiert erstmal nichts.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986