Wasserschaden in Praxis?

2 Antworten

Die Versicherung, wenn eine entsprechende existiert, sonst der Vermieter bzw. der Verursacher.

Es besteht Schadenminderungspflicht des Geschädigten.

ja, der Vermieter hat eine gebäudehaftpflicht .Muss diese auch den Praxisausfall zahlen ?

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@bezifra

Haftpflicht setzt Verschulden voraus. Bei einem Rohrbruch ist das in der Regel nicht gegeben. Anders wäre es zum Beispiel dann, wenn das Rohr angebohrt worden wäre.

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Ohne Verschulden brauchen weder der Vermieter noch der Haftpflichtversicherer Betriebsunterbrechungsschäden zu zahlen.

Aus diesem Grund schließt man doch als Mieter entsprechende Versicherungen selber ab.

Die Räume in Ordnung bringen muss der Vermieter allerdings und Miete bezahlen braucht man solange auch nicht.

Genau, Betriebsausfallversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung, das wollte ich auch gerade schreiben. Hat er vermutlich nicht, sonst hätte er hier nicht gefragt. Ich weiss auch nicht, ob solche Versicherungen bezahlbar sind.

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Eine Praxisausfallversicherung kann sich kein Mensch leisten.

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Genau so ist es. Nur wenn den Vermieter ein unmittelbares Verschulden an dem Schaden trifft, könnte eine Haftung für den Betriebsausfall gegeben sein. Kann man das nicht nachweisen, dann kommt höchstens eine Betriebsausfall- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung in Frage. Hat man diese aber nicht, muss man seine Betriebskosten selber zahlen.

Hiervon hängt meine Existenz ab.

Das ist leider so, wenn man bestimmte Schadensereignisse nicht abgesichert hat. Wenn zB das Haus abgebrannt ist und man hatte keine Feuerversicherung, sieht das ähnlich aus.

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