Kontoüberziehung durch unterschiedliche Wertstellungsfristen!?

Letztens ist mir mehrmals Folgendes passiert: Es gab am selben Tag einen "Vorgang", durch den Geld auf mein Konto eingeht, und danach einen, durch den derselbe oder ein etwas kleinerer Betrag wieder abfließt. Die Wertstellung der Geldausgänge nimmt meine Bank immer sofort vor, die von Geldeingängen aber manchmal erst bis zu zwei Tage später. Für die Zwischenzeit werden dann ohne "Vorwarnung" am Quartalsende "Zinsen für geduldete Überziehung" berechnet (Dispolimit will und habe ich nicht). Muss man sich das gefallen lassen?

Fall 1:

Ich buche per Online-Banking Geld vom Anlagekonto auf mein (leeres) Girokonto bei derselben Bank um. Dann gehe ich zum Geldautomaten, um das Geld abzuheben. Der Geldautomat zeigt genau den umgebuchten Betrag als verfügbaren Betrag und aktuellen Kontostand an, es gibt also nicht den geringsten Grund, damit zu rechnen, dass eine Abhebung als Überziehung gilt. Aber am Quartalsende steht im Kontoauszug z.B.: Wertstellung der Umbuchung 15.5., Wertstellung der Abbuchung 13.5., Zinsen für geduldete Überziehung ab 13.5. ... Euro!

Fall 2:

Ich verkaufe Wertpapiere und kaufe am selben Tag andere. Auch hier wird mir kurz nach dem Verkauf der entsprechende Betrag als "verfügbar" angezeigt, dass heißt, ich kann dafür "einkaufen". Wieder lese ich, ohne Vorwarnung, im Nachhinein im Kontoauszug, dass die Wertstellung des Verkaufserlöses mit zwei Tagen Verzögerung, die Wertstellung des darauf folgenden Kaufs dagegen sofort erfolgte und für die Zwischenzeit Überziehungszinsen berechnet werden.

Bank, Girokonto, Konto, Überziehung
Darf meine Bank mich einfach ohne Einwilligung in einer fremden Filiale unterbringen ?

Bin seit Ewigkeiten bei einer Bank, zwischenzeitlich auch oft umgezogen, bei wichtigen Anliegen wurde ich immer zu der Filiale geschickt in der ich einst mein Konto eröffnete und wo ich daher auch meinen persönlichen Sachbearbeiter habe. Wohne mittlerweile schon etwas länger in einer anderen Stadt und habe nach über einem Jahr plötzlich eine neue Sachbearbeiterin in einer mir fremden Filiale in der neuen Stadt bekommen ( was ich nur durchZufall erfuhr und worum ich nicht gebeten habe). Das ganze Problem zu schildern wäre zu Umfangreich aber ich habe mit dieser bestimmten neuen Filiale bei der mein Mann schon länger betreut wird schon Probleme bzgl der Missachtung des Bankgeheimnisses gehabt und ich denke zu wissen dass sie mein Konto nun dort betreuen um einfacher unsere beiden Konten scannen und vergleichen zu können, was sie nicht dürfen (man geht gemeinsam zu einem Termin des Mannes und der Frau wird vorgeworfen wann sie für was, wieviel Geld ausgegeben hat und dass sie sparen sollte obwohl Konto immer gedeckt ist und Frau in ganz anderer Filiale betreut wird). Daher möchte ich wissen ob die Bank eigenhändig entscheiden darf wer in welcher Filiale betreut wird ( ob man die Kunden von Filiale zu Filiale schieben darf) ohne eine Vollmacht oder Erlaubnis von mir, da ich gerne den früheren Standort der Bank behalten hätte. Vielen Dank im Voraus ...

Bank, Recht, Bankberater
Privatinsolvenz: Angabe in Kreditantrag, zur Miethöhe, macht mir sorgen.

Hallo,

ich werde Privatinsolvenz anmelden müßen. der Außergerichtliche Einigungsversuch ist durch. Mehr als die Hälfte der Gläubiger, mit auch mehr der Hälfte der Forderungen haben abgelehnt.

Anfang September habe ich den Termin zum Aufüllen des Insoantrages bei meiner Schuldnerberaterin. Bisweilen konnten mir schon viele Fragen/Sorgen/Ängste genommen werden. Aber eine Frage bleibt mir bis heute, für mich, unbeantwortet.


Vorneweg:

Mein Lebensgefährte und ich (!Keine! eingetragene Lebenspartnerschaft!) bewohnen seit 2009 eine gemeinsame Wohnung, wir teilen uns die Mietkosten und alles andere.

Grund für meine Frage:

Habe im Juli 2011 einen Kredit beantragt, zur Umschuldung. Da lief noch alles ganz klasse und das ich jetzt in die Insolvenz muss war da noch nicht abzusehen.

Bei dem Kreditantrag kam dan selbstverständlich auch die Frage nach der Höhe der Kosten für Wohnung. Der Bankberaterin sagte ich das ich mit meinem Lebensgefährten die Wohnung bewohne und wir uns die Kosten teilen, und wie hoch die gesammtsumme ist. Da bei einem früheren Kredit die Bank expliziet die volle Miethöhe haben wollte, da wir eben keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.

Sie sagte daraufhin das Sie in dem falle trotzdem nur den Betrag eingeben mus den ich regelmäßig davon bezahle.

Ich sagte Ihr nochmals das es keine eingetragene Lebenspartnerschaft sei, und das die andere Bank die volle Miethöhe benötigte.

Daraufhin sagte Sie das dies quatsch sei, manche machen das so andere machen das so, Sie benötige nur den regelmäßigen Mietanteil.

Meine Frage:

Die andere Bank wollte unbedingt die Angabe der vollen Mietkosten, mit der Begründung: Wenn einer von beiden mal weniger oder nix Verdient(Krankheit, Jobverlust ect.) müße der andere ja die vollen Kosten tragen.

Das klingt für mich auch logisch. Und wie ich das mitbekomme handhabt das jede Bank genauso.

Jetzt habe ich sorge das die Sa**ander Bank im Verfahren daraus eine unerlaubte Handlung anmeldet (Betrug oder ähnliches).

Kann die Sa**ander Bank eine unerlaubte Handlung anmelden, oder ist dies wirklich egal ob volle oder anteilige Miete bei Lebensgefährten(!keine! eingetragene Lebenspartnerschaft) angebeben wird?

Danke im vorraus.

Das ist die letzte Frage die mir Kopfzerbrechen bereitet, währe froh hier endlich eine Lösung, für mich positiv, zu finden.

Antrag, Bank, betrug, Kredit, Privatinsolvenz

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