Muss man als Devisenausländer Kapitalertragssteuern zahlen ?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

die Erträge wirst du nicht in einen Topf werfen können, denn Gewinne aus Wertpapiergeschäften, Dividenden oder Kapitalertragssteuern sind nicht zwingend gleich besteuert bzw. unterliegen unterschiedl. Regelungen. Dividenden unterliegen meist einer Besteuerung in dem Land, in dem die Firma ihren Sitz hat, also bei dt. Unternehmen in D.

Quelle? Dt. Steuerrecht, Steuerrecht von SOA, internationales Steuerrecht, speziell Doppelbesteuerungsabkommen D-SOA (DBA).

Such nach dem DBA, dort wirst du entsprechendes lesen können.


Was ist eigentlich ein Devisenausländer? Dem Steuerrecht ist die Devise egal, auch wenn sie ausländisch ist.

Ja Dividenden von inländischen Firmen müssen anscheinend tatsächlich versteuert werden !

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lach.... war schon ganz gespannt auf Antworten ! Ich grübel schon eine geschlagene Stunde über die Frage, wo wohnt der Fragesteller nun ? SOA ....... ??? Soeben schoß es mir ein, ist eigentlich klar bei " deraltemann " , hätte man auch gleich drauf kommen können. ;-)) K.

Wahrscheinlich wohnt oldByoy in Pattaya.

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@Deraltemann

Und by the way , so alt bin ich noch lange nicht , der Nutzername ist nicht zwingend real , lol !

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Was ist SOA? Süd-Ost-Asien? Hmm...

Dann fällt der Freistellungsauftrag weg und Du bist beschränkt steuerpflichtig für Einkünfte in Deutschland von einem Depot/von Konten in Deutschland.

Natürlich könnte das durch ein Doppelbesteuerungsabkommen anders geregelt werden, aber dann könnten die gezahlten Steuern auf die zu zahlenden Steuern im Wohnsitzland angerechnet werden.

Auf diese Weise wird verhindert, daß Steuerausländer in Deutschland und in ihrem Wohnsitzland keine Steuern bezahlen ;-)

Also: übertrage Deine Konten in das Wohnsitzland und alles ist gut.

und Du bist beschränkt steuerpflichtig für Einkünfte in Deutschland von einem Depot/von Konten in Deutschland.

Leider unterscheiden sowohl das nationale Recht als auch die DBA zwischen Zinsen und Dividenden. Als beschränkt Steuerpflichtiger (ein solcher wäre der Fragesteller ja tatsächlich) wären nur die inländischen Einkünfte zu versteuern.

Was inländische Einkünfte sind, sagt der § 49 EStG. Und nun gucke mal, was da zu Zinsen steht.

von einem Depot/von Konten in Deutschland.

Das kann man leider auch nicht so lassen. Es kommt nicht darauf an, wo das Konto ist. Sondern darauf, wer der Schuldner der Kapitalerträge ist.

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@EnnoBecker

Ich habe auch ein ausländisches Konto , davon kann man aber keine Deutschen Aktien handeln sondern nur einheimische und die liegen mir nicht !

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