Privatinsolvenz: Angabe in Kreditantrag, zur Miethöhe, macht mir sorgen.

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Nochmal: für die Banken, insbesondere Santander, ist ein Konsumentenkredit wie Deiner Tages-Massen-Geschäft. Ab dem Moment, wo Du mit dem außegerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren oder dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnst, wird die Bank wohl noch den Kredit kündigen (was Dir egal sein kann, weil Du ihn ja sowieso nicht bezahlen kannst) und dann tut sie gar nichts mehr, weil jede weitere Handlung Geld kostet, das sie nicht wiedersieht.

Insbesondere wird die Bank keine Recherchen anstellen, was Du damals alles angegeben hast.

Und nach 7 Jahren, wenn es um die Restschuldbefreiung geht, kennt Deinen Fall sowieso keiner mehr. Ich werfe die Ankündigungen zur Restschuldbefreiung unserer Ex-Kunden immer weg, weil jeder Aufwand nicht lohnt.

DANKE für diese Klasse Antwort !

Das ist mal die klarste Antwort die ich dazu bekam.

Hm, stimmt zuvor haben die mich wöchentlich bis zu 3mal je Vertrag angeschrieben. Dann, als der AEV gut 5 Wochen lief, kam die Kündigung des Kredites und des Girokontos und seit dem habe ich bezüglich des Kredites NIX mehr von denen gehört. Zu dem Giro-, und Kretitkartenkonto bekomme ich auch lediglich nur noch die aktuellen Abrehnungen/bzw. Kontoauszüge(obwohl das Girokonto gekündigt ist)

Mit deiner Erklärung macht das handeln was ich jetzt erlebe Sinn.

Ich dachte schon die hätten zuvor alles versucht und dann sei denen die Luft ausgegangen. Und ich hatte totalen bammel das die im Verfahren nochmal alles mögliche versuchen.

Du hast mir mit deiner, für mich logisch nachvollziehbaren (weil es zu dem passt was ich derzeit erlebe), Antwort den letzten Stein vom Herzen genommen. VIELEN DANK.

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Deine Befürchtung ist also, dass man Dir vorsätzlich unwahre Angaben bei der Kreditbeantragung vorhalten könnte. In der Tat ist es so, dass Ansprüche aus Straftaten insolvenzfest sind.

Ich nehme an, dass Du das Gespräch mit dem Bankangestellten unter vier Augen geführt hast. Ansonsten hättest Du sicher erwähnt, dass es einen unabhängigen Zeugen gibt. Das wäre die einfachste Möglichkeit, Dich zu entlasten.

Aber auch ohne Zeugen brauchst Du nicht den Kopf hängen zu lassen. Betrug ist nur die vorsätzliche Schädigung anderer Personen. Du aber hast in gutem Glauben gehandelt, dass die Angabe des Hälfteanteils üblich sei und das kann Dir niemand vorhalten. Das wäre allenfalls Nachlässigkeit und kein Betrug.

Dies ist genau meine Befürchtung.

Das Gespräch fand in einem weitläufigen Büro statt in dem mehrere Kollegen zusammen saßen. Alle gut 5-10m von einander entfernt. Meine Beraterin (Auszubildende) damals fragte einigemale eine Kollegin, und schaute sich mit Ihr auch nochmal alle Angaben an und ging alles nochmal durch ob alles so richtig sei.

Sollte die Bank im Insolvenzverfahren eine unerlaubte Handlung anmelden weis ich auch ganz genau noch wie das ablief, bis auf den Namen der Kollegin, der wikll mir nicht mehr einfallen. Da es aber in einer Großraumfiliale stattfand in der alles in einem Raum ist sollte das aber weniger das problem darstellen.

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Praktisch ist es ganz einfach: diese Frage interesiert heute und wenn Du Insolvenz angemeldet hast niemanden mehr, auch die Bank nicht. Für die Bank ist NUR von Interesse, ob Du Deinen Kredit weiter bezahlen wirst. Wenn ja (manche machen das) ist gut, wenn nicht, hatte die Bank halt Pech. Das ist Berufsrisiko.

Die Bank ist ja unter anderem mit dem Kredit Gläubiger.

Hatte zur Kreditvergabe 1782,- Netto. Zwei Monate nach Vergabe fing es an das mein Gehalt mit emensen Verspätungen und in immer kleineren Beträgen kam.

Das ging dann von 08/10 - 11/11 so. Habe mit hängen und würgen und unter zuhilfenahme der Visa, und des Dispo (die mir bei Antrag förmlich aufgedrängt wurde) meine Raten und anderen Kosten halbwegs pünktlich bezahlen können. In der Zeit war ich doch froh den Dispo und die Visa dann doch zu haben. Aber das Gehalt kam immer Später in immer kleineren Beträgen, zuletzt in bis zu 7 mini Raten, je Monat mit bis zu 1,75Monaten verspätung(der ersten Rate).

Hatte keine Chance mehr die Visa und den Dispo auszulösen, weil mittlerweile die Zinsen ins unermäßliche schoßen. Und in 11/11 gab es dann die Wahl Gehaltskürzung um 530,- netto auf nur noch 1250,- Netto im monat. Mit den festen versprechen das das gehalt in MAXIMAL 2 Raten(1. am 01. und zweite am 15. des Monats) Kommt und ich nebenbei Arbeiten kann um das Gehalt teilweise auffangen zu können. Oder die Betriebsbedingte Kündigung.

Hab dummer weise der Gehaltskürzung zugestimmt. Aber Pustekuchen die Verspätungen häuften sich. Raten von 100-300€ wahren keine seltenheit mehr und die erste Rate kam NIE mehr vor dem 28. des Monats und die letzte Rate konnte nochmals bis zu 8 Wochen auf sich warten lassen.

Im Januar untersagte man mir dan noch die Nebentätigkeit. So das im Februar alles zusammengebrochen ist. Nachdem ich nen Anwalt einschaltete wurde ich zu ende April gekünditgt(Betriebsbedingt) und nun habe ich nur noch 934€ ALG1 (Umschulung) plus etwa 80€ nebenjob(zwei-drei mal im Monat) und werde am 05.09. Insolvenz anmelden.

und da macht mir eben genau das Sorgen:

Versagung der Restschuldbefreiung

Nach § 290 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlusstermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

  • der Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283 – 283c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist,

** - der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,**

  • in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt oder nach § 296 oder § 297 InsO versagt worden ist,

  • der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, dass er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,

  • der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten nach diesem Gesetz vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder

  • der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Nun ist meine Frage, kann die Angabe zur Miethöhe im Kreditantrag, zu der ich gedrängt wurde als grob Fahrläßig gewertet werden?

Oder ist es tatsächlich keine einheitliche Handhabe mit der Angabe zur Miethöhe? Und die Angabe der halben Miete, bei zusammenlebenden Lebensgefährten (!! NICHT Verheiratet!! ) ist KEINE unrichtige oder unvollständige angabe??

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