Verlustbescheinigung der einen Bank, bei der anderen einreichen?

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Du mußt bis zum 15.12. d. J. bei der einen Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese Bescheinigung ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die andere Bank kann nichts mit der Verlustbescheinigung anfangen. Das Finanzamt kann diese Verluste gegen die von einer anderen Bank bestätigten und besteuerten Aktiengewinne (aus Aktienverkäufen) rechnen.

Wie geht das im Detail? Siehe hier:

http://www.comdirect.de/cms/wissen-verlustverrechnung.html