Darf eine Bank einfach von einem Konto ohne Unterschrift Geld abheben

3 Antworten

Danke für die Antworten.

Ich hab das Sparbuch nicht aufgelöst sondern nur Geld umgebucht (8000€). Dafür hat die Bankberaterin mir auf dem Bildschirm die Vorschusszinsen in Höhe von 10,49€ gezeigt und ob ich damit einverstanden wäre. Jetzt hat die Bank eine Woche später weitere 39,79€ abgebucht ohne mich schriftlich zu informieren. Des Weiteren ohne dies mit einer Unterschrift zu bestätigen. Die Umbuchung von Sparbuch auf Girokonto musste ich per Unterschrift zustimmen und ebenfalls den anfallenden Gebühren . Ich finde das dies ein Widerspruch in sich selbst ist. Wenn ich bestätige das ich mit den anfallenden Gebühren und der Umbuchung einverstanden bin, dann kann die Zahl von 10,49€ die dabei auf dem Bildschirm erschienen ist nicht eine Woche später sich auf 39,79 + die 10,49€ belaufen. Ich finde das alles in allem schlechte Geschäftspraktiken und frage mich (und euch) wie ihr bei einer solchen Situation regieren würdet. Das Vertrauen ist bei mir dadurch völligst verloren gegangen. Und ich lasse so schon viel Geld bei der Bank an Gebühren liegen und bin dort schon 15 Jahre Kunde und dann passiert so etwas. Ich finde das ich das nicht als einmaligen Fehler zu dulden habe. Wenn deren System dies falsch ausweist, dann muss die Bank für den Fehler gerade stehen und nicht immer die Kunden. Für jeden Fehler der die Bank macht muss immer der Kunde dafür herhalten. Ich finde das alles in allem einfach auf gut deutsch gesagt beschissen. Natürich werde ich meine Kosequenzen daraus ziehen aber ich werde mir überlegen wie ich dagegen vorgehen kann und wenn ich das Geld die 48 Monate wg. der Kündigungsfrist liegen lassen muss. Diese Bank sieht keinen Cent mehr von mir.

Danke nochmals für alle Antworten und die damit verbundene Mühe.

Grüße

Da hat sich die Beraterin bei der Berechnung bzw. Simulation der Vorschusszinsen offensichtlich vertan. Bei einer Kündigungsfrist von 48 Monaten (also 4 Jahren) ist ein Betrag von 40 € auch realistischer als 10 €.

Dennoch bist du meiner Meinung nach im Recht - du kannst also auf eine Erstattung bestehen!

1

Den "Vertrag" müßte man in vollem Wortlaut sehen um dazu etwas sagen zu können. Ich kann mir keinen Bankberater vorstellen, der unter Umgehung der Bankbuchhaltung Verträge abschließt und behaupte daher, ohne Einsicht in alle Unterlagen und ohne Offenlegung des gesamten Hintergrunds kann man diese Frage nicht beantworten.

Exakt so ist es. Ich blicke ehrlich gesagt nicht durch was gemeint sein soll...

0

Wenn der Bankberater im Beratungsgespräch einen Fehler begangen und dem Kunden einen zu niedrigen Zins zugesichert hat, darf die Bank diesen Fehler des Mitarbeiters natürlich korrigieren. Dafür muss der Kunde keine zusätzliche Unterschrift leisten aber er hätte von der Bank informiert werden müssen. Alles in allem schlechter Service, der Kunde hat die Möglichkeit entsprechend seine Schlussfolgerungen zu ziehen