Bank – die meistgelesenen Beiträge

Was bedeutet Verwendungszweck Umbuchung zum Ausgleich AGB Pfandrecht?

Mein Mann und ich haben vor 2 Jahren eine Wohnung gekauft und zahlen brav jeden Monat unsere Rate. Das Konto, auf das das Geld geht, wird automatisch von der Bank bei der wir den Kredit haben (Commerzbank) monatlich abgebucht.

Ich selber habe mein privates Girokonto ebenfalls bei der Commerzbank seit vielen Jahren und bin dort auch nie im Minus, regulärer Geldeingang etc. Wir haben nirgendwo Schulden (außer natürlich den Wohnungskredit ;-)) und niemand könnte irgendwelche Ansprüche an uns stellen.

Heute habe ich gesehen, dass vor Kurzem von meinem privaten Girokonto eine Abbuchung über 5.000 Euro erfolgt ist, die als Überweisung ausgewiesen ist und den Verwendungszweck "Umbuchung zum Ausgleich AGB Pfandrecht" trägt. Diese Überweisung wurde (weder von meinem Mann noch von mir!) auf unser Kreditkonto für die Wohnung getätigt. Jedoch haben wir darüber keinerlei Information vorab erhalten, nichts.

Vor einiger Zeit hatte ich bei der Bank angefragt, wie das mit dem Überweisen der Sondertilgungen abläuft, da wir nämlich 5.000 Euro sondertilgen wollten. Könnte es sich bei dieser seltsamen Überweisung darum handeln?

Wenn ja: Warum ist dort dann nicht auch "Sondertilgung" im Verwendungszweck drin und warum haben wir auch schriftlich nichts darüber erfahren?

Wenn nein: Was ist das? Wir haben 100% keine Schulden, niemand kann irgendwas von uns fordern oder dergleichen. Mich überrascht diese Überweisung sehr, zumal wir keine Info darüber erhalten haben.

Ich hatte in letzter Zeit mehrere SMS, angeblich von der Commerzbank erhalten, mit dem Titel "Wie Sie anhand Ihres Kontos mit der Endnr xxxxx ersehen, liegt per xx.xx.xxxx ein klärungsbedürftiger Sachverhalt vor. Ihre Commerzbank AG." Darin ist die Endnummer unseres Kreditkontos enthalten, ich hielt die SMS jedoch für eine klassische Scammer-SMS. Denn ich erwarte schon von meiner Bank, dass sie sich - wenn wirklich etwas wäre - auch postalisch bei mir meldet. Hat sie aber nicht.

Hat einer von euch schon mal sowas erlebt/gehört? Was hat es damit auf sich? Das kann nur ein Fehler sein oder was mit der Sondertilgung zu tun haben. Anders kann ich es mir nicht erklären.

Bei der Commerzbank erreicht man weder via Kontaktformular, noch via Email, noch telefonisch jemanden.

Danke euch schon mal!

Überweisung, Bank, Commerzbank, Kredit, Sondertilgung

Kontoauszug für den internen Gebrauch?

Hallo. Zu meinen Konten SPK wollte ich für einen besseren Überblick Auszüge mehrerer Jahre als PDF Datei haben - das hat etwas mit einer Erbschaft zu tun. Ich erhielt nun PDF Dateien mit der Überschrift "Archivumsätze von 1.1/bis 31.12 (nur für den internen Gebrauch)"

Vertrag: ktoNr / S-Giro Flat /EUR

Vertragsinhaber: Name (10stellige Personennummer)

Saldo: nur beim laufenden Jahr angegeben

IBAN: DE...

Stand vom: aktuelles Datum .../ R (was bedeutet R?)

In der Übersicht wird das korrespondierende Konto als GEGENKONTO bezeichnet. Hier wird eine IBAN und immer auch die BIC angegeben

Die nächste Zeile gibt Aufschluss über den Vzweck, den Auszugstext, Name Gegenkonto.

Streng genommen steht dort also nicht, dass es sich um den Kontoinhaber handelt, sondern um die namentliche Bezeichnung des korrespondierenden Kontos. Das fiel mir auf, weil ein Kontoinhaber wohl nicht "Bezahlung" heißen kann.

Die nächste Spalte wird mit "TU" bezeichnet und dort steht jeweils eine vierstellige Zahl

Nächste Spalte "PN" vierstellige Zahl

Betrag

Anhand anderer Beiträge im Internet habe ich jetzt festgestellt, dass es gar nicht so selbstverständlich ist, dass man von der Sparkasse Kontoauszüge als PDF erhalten kann, diese aber noch weniger Daten zu dem Konto enthalten auf das Gelder eingezahlt wurden oder von welchem es abgebucht wurde.

Ältere Kontoauszüge verrieten mir, dass das korrespondierende Konto als Sender/Empfänger bezeichnet wurde.

Der Begriff "Gegenkonto" ist mir bisher nur aus der Bilanzbuchhaltung bekannt. Schließlich handelt es sich ja auch nicht um ein gegnerisches Konto, sondern um ein Konto, das man dagegen halten kann - das jedenfalls bei Bilanzen.

Kennt jemand diese Art von Kontoauszügen? Hätte die Bank nicht viel zu viel Arbeit, wenn sie von jedem Kunden zu dessen Konten solche Übersichten anlegen würden "für den internen Gebrauch"? Bei dieser Übersicht fehlt jeweils die Deklaration der Buchung als "Umbuchung, Überweisung, Gutschrift".

Ich besitze noch eine weitere Variante von Auszug zu dem gleichen Konto mit der Bezeichnung "nur für den internen Gebrauch bestimmt". Am linken unteren Rand steht ein Vermerk: Finanz Informatik Fassung von Februar 2015. Hier gibt es noch Spalten WKZ und AZG - kennt jemand die Bedeutung?

Als vor Jahren in unserem Ort die kleinen Filialen der SPK schlossen, mussten wir in der Familie bei allen Konten die Zahlen "59" davor setzen, somit wurden sie 8stellig

Eines Tages werde ich das Rätsel wohl noch lösen, vielleicht mit eurer Hilfe.

Lg

Bank, Kontoauszug

Überweisung aus der Türkei nach Deutschland?

Hallo,

meine Mutter würde gerne Geld aus der Türkei auf ihr deutsches Konto überweisen (50.000 EUR). Beide Konten laufen auf ihren Namen. Nun habe ich mich bereits eingelesen und wollte mir hier ein kurzes Feedback einholen, ob meine Infos richtig sind. Auch habe ich weitergehende Fragen zu einigen Punkten:

  1. Überweisungen aus dem Ausland müssen ab 12.500 EUR an die Bundesbank gemeldet werden
  2. Wenn es ein reiner Übertrag ist, bedarf es keiner Meldung an die Bundesbank
  3. Nur wenn dem Übertrag ein Rechtsgeschäft vorangeht, muss es der Bundesbank gemeldet werden
  4. Überweisungen unter 12.500 EUR müssen nicht an die Bundesbank gemeldet werden
  5. Die empfangende Bank muss nicht gesondert informiert werden
  6. Die empfangende Bank wird ab 10.000 EUR eine Meldung an die Behörden (Finanzamt?) machen, da automatisch Verdacht auf Geldwäsche besteht bei hohen Beträgen
  7. Evtl. müssen Kapitalertragssteuern nachgezahlt werden, da das Geld im Ausland Erträge brachte

So, nun hätte ich hierzu noch Fragen:

Zu 1)

Ein reiner Übertrag ist doch wenn die gleiche Person vom Konto in der Türkei auf das Konto in DE überweist – daher bedarf es m.A.n. keiner Meldung – egal wie hoch der Betrag ist.

Zu 4)

Reicht es, bei Nachfrage seitens Finanzamt, zu sagen, dass das Geld über die Jahre angespart wurde? Es ist in der Tat so, dass das Geld über 30 Jahre hinweg angespart wurde. Hierzu gibt es nach so langer Zeit natürlich keine Belege mehr. Aber meine Eltern haben ein gutlaufendes Geschäft gehabt. Die Aufbewahrungspflicht ist aber vorbei und es gibt keine Unterlagen hierzu.

Zu 5) Auf das in der Türkei angelegte Geld wurden dort auch Steuern gezahlt. Leider machen meine Eltern keine jährliche Steuererklärung (Beide Rentner mit geringem Einkommen). Daher ist es evtl. etwas schwierig, das Ganze nachzuweisen. Sicherlich stellt aber die türk. Bank einen Steuernachweis aus. Nur weiß ich nicht über wie viel Jahre die das rückwirkend machen.

Das wären erst mal meine Fragen. Würde mich freuen, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte. Gerne nehme ich auch sonstige Tipps entgegen, die ich oben nicht aufgeführt/bedacht habe.

Geld, Ausland, Bank