Überweisung aus der Türkei nach Deutschland?

Hallo,

meine Mutter würde gerne Geld aus der Türkei auf ihr deutsches Konto überweisen (50.000 EUR). Beide Konten laufen auf ihren Namen. Nun habe ich mich bereits eingelesen und wollte mir hier ein kurzes Feedback einholen, ob meine Infos richtig sind. Auch habe ich weitergehende Fragen zu einigen Punkten:

  1. Überweisungen aus dem Ausland müssen ab 12.500 EUR an die Bundesbank gemeldet werden
  2. Wenn es ein reiner Übertrag ist, bedarf es keiner Meldung an die Bundesbank
  3. Nur wenn dem Übertrag ein Rechtsgeschäft vorangeht, muss es der Bundesbank gemeldet werden
  4. Überweisungen unter 12.500 EUR müssen nicht an die Bundesbank gemeldet werden
  5. Die empfangende Bank muss nicht gesondert informiert werden
  6. Die empfangende Bank wird ab 10.000 EUR eine Meldung an die Behörden (Finanzamt?) machen, da automatisch Verdacht auf Geldwäsche besteht bei hohen Beträgen
  7. Evtl. müssen Kapitalertragssteuern nachgezahlt werden, da das Geld im Ausland Erträge brachte

So, nun hätte ich hierzu noch Fragen:

Zu 1)

Ein reiner Übertrag ist doch wenn die gleiche Person vom Konto in der Türkei auf das Konto in DE überweist – daher bedarf es m.A.n. keiner Meldung – egal wie hoch der Betrag ist.

Zu 4)

Reicht es, bei Nachfrage seitens Finanzamt, zu sagen, dass das Geld über die Jahre angespart wurde? Es ist in der Tat so, dass das Geld über 30 Jahre hinweg angespart wurde. Hierzu gibt es nach so langer Zeit natürlich keine Belege mehr. Aber meine Eltern haben ein gutlaufendes Geschäft gehabt. Die Aufbewahrungspflicht ist aber vorbei und es gibt keine Unterlagen hierzu.

Zu 5) Auf das in der Türkei angelegte Geld wurden dort auch Steuern gezahlt. Leider machen meine Eltern keine jährliche Steuererklärung (Beide Rentner mit geringem Einkommen). Daher ist es evtl. etwas schwierig, das Ganze nachzuweisen. Sicherlich stellt aber die türk. Bank einen Steuernachweis aus. Nur weiß ich nicht über wie viel Jahre die das rückwirkend machen.

Das wären erst mal meine Fragen. Würde mich freuen, wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte. Gerne nehme ich auch sonstige Tipps entgegen, die ich oben nicht aufgeführt/bedacht habe.

Geld, Ausland, Bank
Ist es gut, eine "Verpfändungsvereinbarung" bei Abschluss einer 'betrieblichen Altersversorgung' abzuschließen oder birgt dies auch Risiken?

Hallo, meine Frau lies sich bei der Sparkasse zu einer 'betrieblichen Altersversorgung' informieren, da sie vorhat, eine abzuschließen. Sie arbeitet im öffentlichen Dienst.

So hat sie jetzt erfahren, im Gespräch mit zwei Ihrer Kollegen, das sie auch eine abschließen wollen. Die eine jedoch, sollte zur 'betrieblichen Altersversorgung' zusätzlich noch so eine "Verpfändungsvereinbarung" mit dazu unterschreiben, - die andere brauchte das nicht, bzw. sie wurde Ihr erst gar nicht angeboten.

Mittlerweile habe ich Rücksprache mit dem Banker gehalten (ich saß bei dem Beratungsgespräch meiner Frau, mit dabei).

Hier könnt Ihr die "Verpfändungsvereinbarung" und die Erklärung des Bankers zu meiner Rückfrage bezüglich der "Verpfändungsvereinbarung" lesen: https://drive.google.com/file/d/11sExXJWvyPPLX0sXQ65_xMeGQrblaWf_/view?usp=sharing

Mich macht so ein Schriftstück generell sehr misstrauisch. Schon der Name klingt äußerst abstoßend: "Verpfändungs....." :( . Kann meine Frau guten Gewissens so etwas unterschreiben, oder wird Ihr/uns dies später eventuell mal zum Verhängnis?

Wie bewertet Ihr die Erklärung des Bankers dazu? Gibt es für meine Frau/mir damit auch irgendwelche Nachteile? Kann ich der Aussage des Sparkassenangestellten vertrauen?

Ich bin sehr unsicher, kenne mich aber auch nicht so in diesen Sachen aus.

Vielen Dank im Voraus schon mal für Eure Antworten! :)

Rente, absicherung, Bank, Betriebliche Altersvorsorge, Sparkasse, Vorsorge
Dispokredit oder Kleinkredit in Höhe von 200 - 300€ bei der Sparkasse?

Wunderschönen Guten Tag,

Meine Frage wäre, ich bin erst seit kurzem Arbeitslos (letzten Monat Antrag auf ALG II eingereicht) und wollte fragen ob man als Arbeitsloser einen Despokreit oder klein Kredit in Höhe von 200 - 300€ bei der Sparkasse bekommen kann.

Momentan ist meine Situation sehr schwierig, ich sollte letzten Monat mein Anteilt mit dem meines Vaters (Bedarfsgemeinschaft) erhalten, allerdings hat mein Vater davor einen Vorschuss genommen ohne Absprache mit mir etc. nun wurde es von meinem Geld anteil abgerechnet und sitze nun mit kompletten Rechnungen auf der Back.

Meine Vorherige Situation war so, ich habe schon seit 1 Jahr seit dem erreichen meiner volljährigkeit keinen Anspruch mehr gehabt auf das ALG II da ich seitdem auch früher Probleme hatte mit meiner Aufenthaltserlaubniss, da ich mit 1 1/2 Jahren nach Deutschland kam (meine Oma mich aus Russland von meiner Mutter zu meinem Vater nach Deutschland gebracht hat) hatte mein Vater nicht gewusst das er sich um den Aufenthaltstitel um mich kümmern musste am anfang.

Nun den seit der Volljährigkeit kann ich nun meine Dokumente jetzt beantragen etc. nun habe ich seit letzten Monat einen Vorläufigen Pass erhalten und den Originalen Ende März.

Da nun mein Vater diesen Vorschuss genommen hat bin ich auf das Geld vom Arbeitsamt sehr angewiesen solange ich noch auf Job suche bin da ich sehr gute hilfe von meinem Betreuer und vom Arbeitsamt erhalte.

Da dieser Vorschuss nun von meinem Geld abgerechnet wurde kann ich meine Rechnungen nicht zahlen obwohl ich mit dem Geld gerechnet habe, da wäre mir in den Sinn gekommen meine Bank (Lzo) um einen kleinen Despo/kredit zufragen da es dann ende dieses Monat sofort abgerechnet werden kann.

Wäre dies Möglich oder brauch ich mich garnicht erst bemühen es nachzufragen?

Bitte um Antwort...

Mfg Serii

Arbeitslosigkeit, Bank, Dispo, Dispokredit, Kredit, Sparkasse
Hinterbliebenen Rente gepfändet?

Bei dieser Frage geht es um die Existenz meiner Mutter.

Um meine Frage verständlich zu machen, möchte ich euch erst mal die Hintergrund Information kurzgefasst mitteilen.

  • Sie ist Harz 4 Empfängerin (weil die Firma in der sie Gearbeitet hatte wenige Jahre vor ihrem Rentenbeginn in Insolvenz ging und sie kein Erfolg mehr mit ihren Bewerbungen hatte). Sie Arbeitet Ehrenamtlich und darf 270 € dazu verdienen.
  • mein Vater Verstarb am 14.11.2017
  • Er hatte ein P-Konto, welches nach seinem Ableben Aufgelöst wurde und zu einem Nachlass Konto wurde.
  • Auf dem Konto hatte meine Mutter eine Vollmacht bis über den Tod hinaus.
  • Ihr wurde gesagt das sie 3 Monate Hinterbliebenen Rente bekommen würde bis die Witwenrente durch ist.
  • Sie ging zur Bank und Fragte ob es da Probleme gäbe (Da mein Vater sie aus dem Thema Geldprobleme und Schulden raushalten wollte, konnte sie eine Pfändung nur erahnen).
  • Der Berater vergewisserte ihr, dass es keine Probleme geben würde und sie wie gewohnt ihre Überweisungen vom Konto meines Vaters tätigen könnte bis sie es auflöst. (Was sich als später als Falsche Information rausstellte, da das Konto auf Grund einer Pfändung gesperrt wurde).

Jetzt wird es Kompliziert. Ihr Harz 4 wurde aufgehoben weil sie ihre Rente ab 01.01. 2018 bewilligt bekam. Sie darf solange sie kann und will weiter im Ehrenamt Arbeiten (was sie auch vor hat). Die erste Rentenzahlung bekommt sie am 01.02.2018, die Witwenrente lässt noch auf sich warten. Sie hat nächsten Monat genau 270 € zur Verfügung. Das Amt möchte eine Bescheinigung, dass sie nicht über die Hinterbliebenen Rente verfügen darf. Die Bank verweigert ihr diese Bescheinigung und verneint Überweisungen.

mein Mann und ich Bezahlen inzwischen ihre Sämtlichen Nebenkosten (Strom, Telefon usw.) Was die Miete angeht würden wir selbst in Leere Taschen greifen, sonst würde ich das auch bezahlen. Das Amt will ihr nichts geben solange sie nicht den Beweis haben, dass die Bank ihr den Zugang zum Konto meines Vaters verweigert.

Zu meiner Frage. klar ist, dass meine Mutter nun Angst um ihre Existenz hat. :( welche Schritte kann ich machen um sie Finanziell zu unterstützen? welche schritte könnte sie unternehmen um ihr Leben abzusichern? Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir einen Weg aufzeigen könntet welchen ich gehen kann um meiner Mutter zu helfen.

Bank, Hinterbliebenenrente, Pfändung, Recht, rentenanspruch, Witwe
Gebührenhöhe für Sicherheitenaustausch: Bank verlangt 750 € für einen Austausch von 28.000 € in eine anderes Grundbuch - stimmt der Betrag?

Ich bin derzeit dabei einen Sicherheitenaustausch durch zuführen. Das Restdarlehen soll in das Grundbuch einer weiteren Immobilieeingetragen werden, in deren Grundbuch die Bank bereits eingetragen ist. Fürdiesen Vorgang ist eine Grundschulderhöhung um 16000,- € erfoderlich, diegesamte Grundschuld liegt dann bei 40.000,- €, die Immobilie ist mit ca. 55.000,-€ bewertet worden.

Die Bank hat diesem zugestimmt, verlangt aber eineBearbeitungsgebühr von 750,- €.

Über diesen hohen Betrag bin ich erstaunt!

Diese 750,- € stehen in einer Preisliste, die online nichteinsehbar ist und die ich erst auf Nachfrage erhalten habe. Man verlangt vonmir, zu unterzeichnen, das ich über die Preislisten informiert war und die Bankweigert sich, den Sicherheitenaustausch durch zu führen, wenn ich nicht dieseenorme Gebühr von 750,- € bezahle, um 28.000,- € Kredit in dem weiterenGrundbuch unter zu bringen.

Diese 750,- € stehen, wie ich nun gesehen habe, tatsächlichin der mir zugesanten Preislist, der HASPA. Diese Summe fällt grundsätzlich an,egal ob es sich um einen Sicherheitenaustausch und Objektbewertung von 1 Miohandelt oder eben wie bei mir in Höhe von 28.000,- €!

Soweit ich informiert bin, habe ich ein Anrecht auf eineRechnung mit Aufstellung des Aufwandes, den die Bank hat. Die 750,- € könnennicht auf den Aufwand bezogen sein, wenn diese Gebühr Kredithöhen unabhängigeingefordert wird.

Auf schriftliche Aufforderung mir eine aufwandbezogenRechnung mit Darstellung des Aufwandes der Bank zu senden, erhalte ich lediglichdie Antwort:

"Ihnen steht es selbstverständlich frei entweder denangebotenen Sicherheitentausch mit Erfüllung der Auflagen anzunehmen oder dieDarlehen abzulösen. An den anfallenden Gebühren des Sicherheitentausches hatund wird sich nichts ändern, die Höhe des Vorfälligkeitsentgeltes beivorzeitiger Ablösung der Darlehen wird bei erfolgter Ablösung zum Stichtagermittelt."

Dies bedeutet, ich komme nur zu meinem Recht, wenn ich eineungerechtfertigt hohe Gebühr bezahle.

Was kann ich dagegen tun?

Bank, gebühren, Bankgebühren
Habe ein P-Konto. Freibetrag wurde von Bank, warum auch immer, herabgesetzt. Ich beziehe Pflegegeld,bekomme ich das?

Hallo,ich habe am Freitag auf der Pfändungsstelle angerufen und erfahren,das genau an diesem Tag mein Freibetrag herabgesetzt wurde. Ich soll nur noch 1133,80 Euro zur Verfügung haben. Man meinte,ich solle erst den Freibetragsbogen erneut ausfüllen.Ein Schreiben ist nicht gekommen.Meine Rente ist knapp 80.- Euro über dem Freibetrag. Ich muss für meinen Mann mit aufkommen,da er weit unter dem Existenzminimum liegt. Er bezieht auch Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich bin 90%Schwerstbehindert und bekomme Pflegegeld. Mir würden dann knapp 400.-Euro fehlen.Wie gesagt,ein P - Konto habe ich schon länger,mit den Bescheinigungen. Mir wurde gesagt,nur,wenn gravierende Änderungen eintreten, dann muss ein neues Formular ausgefüllt werden. Die Pflegekasse habe ich angerufen,dort sagte man mir,die Bank muss mich an das Pflegeld lassen,es ist eine Soziaalleistung, für kranke,bedürftige Menschen.Wer hat Erfahrungen damit? Ich habe erst vergangenen Freitag erfahren,das ich die Bescheinigung neu brauche. Mein Konto wurde sofort auf 1133,80 Euro Verfügungsrahmen herabgesetzt. Montag,also,morgen ist Zahltag.Am Freitag habe ich keine Bescheinigung bekommen,alles zu ab 12.00 Uhr. Ich wohne in einer Kleinstadt,hier ist AWO und Caritas nur einmal im Monat,um so was auszufüllen. Ich weiss nicht mehr weiter. Wenn ich wenigstens ans Pflegegeld heran dürfte? Kann jemand dazu was schreiben,der ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Viele Grüße und DANKE😀

Bank, krankenkasse, P-Konto, Pflegegeld, Pflegekasse

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