Hallo,
mein Opa ist verstorben, hinterlässt 2 Söhne, mein Vater und meinen Onkel (sollte laut meinem Opa nicht erben, hat aber kein Testament gemacht) .
Die Bankberaterin A meinte, mein Vater braucht den Erbschein, obwohl er die Verfügungsberechtigung über den Tod hinaus hat und es sich "nur" um 8000 Euro Nachlass auf dem Girokonto meines Opas handelt.
Das örtliche Nachlassgericht meinte, bei der "geringen" Summe löst die Sparkasse wohl auch mit Haftungserklärung auf. Ich sollte besser nochmal Rücksprache halten.
Telefonische Rücksprache mit Beraterin B (Urlaubsvertretung der Beraterin A) ergab, dass es mit einer Haftungserklärung möglich sei und wir haben einen Termin ausgemacht.
Bei A am Schreibtisch hieß es dann allerdings wieder Erbschein und nach ein wenig Diskussion mit Genehmigung des Vorgesetzten würde wohl auch gegen 100 EUR Gebühr eine Haftungserklärung ausreichen.
Die Gebühr wurde mir bei der Terminvereinbarung aber verschwiegen.
Da ich weiß, dass Banken eigentlich dafür gar keine Gebühr nehmen, da sie ja aus der Haftung entlassen werden, hab ich mich auf den Weg zu dem Vorgesetzten ( andere Filiale) gemacht.
Leider konnte ich nicht mit ihm sprechen, sondern bin zu Beraterin C.
Diese meinte dann, dass sie bis 2000 Euro ohne Erbschein das Konto auflösen würde, aber mein Vater könnte ja das überschüssige Geld mit seiner Vollmacht abheben vom Konto abheben.
Wie verfahre ich jetzt am Besten? Ist es überhaupt möglich das Geld einfach mit der Vollmacht vom Girokonto abzuheben ohne das man sich strafbar macht?
Kann mir jemand sagen, ob das mit der Haftungserklärung oder dem Erbschein nur reine Willkür der verschiedenen Mitarbeiter ist? Eigentlich müsste es doch dafür geregelte Vorschriften geben.
Danke und Gruß
Luise