Vollmacht über den Tod hinaus
Ich hab von Bekannten gehört, dass die Bank sich weigert die Vollmacht über den Tod hinaus anzuerkennen bis alles mit den Erben geklärt ist. Der Mann war leider schon seit langem krank und die Ärzte haben einen baldigen Tod vorhergesagt. Deswegen hat sich das Paar zu dieser Vollmacht entschlossen. Was soll so eine Vollmacht über den Tod hinaus bringen, wenn die Bank sie dann doch nicht anerkennt? Kann mir das jemand erklären?
4 Antworten
Kann mir das jemand erklären?
Keine Bank möchte sich ohne Not einen Prozeß einhandeln. Deswegen wartet sie die Klärung der Nachlaßfrage in den Fällen ab, in denen sie Probleme vermutet. Das mag, wenn die Vollmacht ausdrücklich auch für die Zeit nach dem Tod lautet, für den Bevollmächtigten überraschend kommen und ihn mitunter sogar in finanzielle Bedrängnis bringen. Im Endergebnis ist der Bevollmächtigte aber machtlos, denn der ihm grundsätzlich offenstehende Rechtsweg ist angesichts des Zeitaufwands keine wirkliche Hilfe.
Hallo, ich kann mir nur vorstellen, dass diese Vollmacht nicht korrekt hinterlegt wurde. Es gibt die sogenannte Postmortale Vollmacht ( gilt, wie der Name schon aussagt, erst nach dem Tod des Vollmachtgebers). Der Bevollmächtigte verfügt damit dann über alle erforderlichen Befugnisse und muss diese nicht erst gerichtlich durchsetzen.
Diese Vorsorge wird idealer Weise rechtzeitig, zu Lebzeiten in der Bank protokolliert.
Falls diese Vorsorge nicht rechtzeitig in der Bank hinterlegt wurde, kann man aber auch in Ausnahmefällen den Bankberater ansprechen und ihn bitten diese Vollmacht am Krankenbett ( hier den o.g. kranken Kontoinhabers) nachzuholen. ( Weiß ich aus eigener Erfahrung ! ) Wenn es dann noch möglich ist !?
Eine Vollmacht zu Hause für solche Fälle geschrieben, wird von den Banken nicht akzeptiert. K.
Zunächst wäre selbst eine Einzelverfügung über das Konto des Erblassers nur dann über den Tod hinaus wirksam, solange sie nicht von den Erben widerrufen würde.
Darüber darf die Bank sich vergewissern, zumal, wenn der Bevollmächtigte die Konten auflösen oder räumen wollte. In dem Fall hafte sie nämlich für die Summe den Erben als Rechtsnachfolger des Kontoinhabers gegenüber :-O
Eine Verfügung, die Bestattungskosten, Rechnungen. Mietzahlungen usw. des verstorbenen Kontoinhabers umfasst, wird allerdings i. d. R. vorgenommen.
G imager761
Wichtig ist dabei, die genauen Umstände zu kennen. Die normale Kontovollmacht gilt fast immer über den Tod hinaus. Das wird die Bank dann im Todesfall auch nicht anzweifeln, weil es für sie die einfachste Lösung ist. Über das Konto kann weiterhin verfügt werden: sie muss gar nichts tun.
Wenn die Bank sich weigert, diese Vollmacht nach dem Tod des Kontoinhabers anzuerkennen, muss sie dazu gute Gründe haben, weil sie sich sonst ggf. schadenersatzpflichtig macht. Ein Grund könnte sein, dass ALLE Erben der Vollmacht widersprochen, sie also damit widerrufen haben. Ein anderer Grund könnte sein, dass der Bank Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Bevollmächtigten gekommen sind.
Kommt also auf den Einzelfall an. Grundsatz ist aber: eine Kontovollmacht, wie sie heute von Banken angeboten wird, gilt fast immer über den Tod des Kontoinhabers hinaus und wird auch nicht von der Bank grundlos eingeschränkt.