Erfolglose EC-Zahlung übersehen, was nun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Forderung besteht auch so weiterhin, da der Gast ja Leistungen in Anspruch genommen hat. Es sollte also die Buchung nochmals durchgeführt werden - zur Not mit den Kontodaten des Gasts per Lastschrift. Die Bank des Gasts sollte hier weiterhelfen können.