Freistellungsauftrag auch für ein Konto bei einer Bank im Ausland abgeben? Geht das?

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Ausländische Banken außerhalb Deutschlands sind nicht zur Erhebung und Abführung deutscher Quellensteuern, wie der Abgeltungsteuer, ermächtigt. Die Zuteilung eines FSA zu diesen Banken bringt dem deutschen Steuerpflichtigen nichts.

Ob die ausländische Bank eine Quellensteuer an den betreffenden Staat abführen (oder Zinserträge melden) muss oder wird, kann man nur bei Kenntnis des ausländischen Staates sagen.

Ausländische Kapitaleinkünfte werden im Ausland versteuert und unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.Insofern erübrigt sich auch ein Freistellungsauftrag.

obelix  05.08.2012, 01:47

sie unterliegen in D der Besteuerung.

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