Was genau ist das Problem einer Bank wenn es zum Bergschadensverzicht kommt?

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AnnaSusanna:

Das Finanzierungsinstitut interessiert sich bei Beleihungsgesuchen von Immobilien, die im Bergsenkungsgenbiet liegen:

Wie groß die Marktresonanz von potentiellen Kauf- und Biet-Interessenten im Falle der freihändigen oder zwangsweise Verwertung?

In welcher Höhe ist ein realistische Verkehrswert – und daraus resultierend der Beleihungswert -anzusetzen, wobei es selbst für vereidigte, mit den Örtlichkeiten und der Problematik vertraute Gutachter nicht einfach ist, den Abschlag (von 10 – 50 %) zu schätzen?

Welchen Sicherungswert hat überhaupt eine Gundschuld, die im Range nach einer Grunddienstbarkeit, enthaltend den Bergschaden-Minderwert-Verzicht des Grundstückseigentümers gegenüber dem Betreiber, eingetragen ist? Ihr bliebe letztlich lediglich die persönliche Schuldhaft des Darlehensnehmers.

Beleiht sie trotz alledem, müssten zunächst die besonderen Bedingungen und Auflagen unter die Lupe genommen und entschieden werden, ob aufgrund der Sicherungsabschläge die verhältnismäßig geringe Darlehenshöhe ausreicht, um den Kapitalbedarf zu decken.

Vielleicht lässt es sich von der Überlegung leiten, dass ein völliger Untergang (wie z.B. beim Stadtarchiv in Köln 2009) eher selten ist. Das Gros der Schäden besteht ohnehin in Setzrissen.