Erstwohnsitz nach Italien verlegen?

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DBA Italien-Deutschland:

Vermietungseinkünfte in D steuerpflichtig. somit Abgabe einer Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige. (Art. 6 DBA I-D)

Anrechnung der Steuer nach Art. 24 in Italien

Die Frage ist, ob er in D weiterhin einen Wohnsitz hat, dann wäre er sogar weiterhin in D unbeschränkt steuerpflichtig. Und in Italien womöglich auch.....

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