Erstwohnsitz nach Italien verlegen?
Ich plane ein Haus am Gardasee zu bauen, wo ich nach Fertigstellung auch einen (Groß-)Teil des Jahres verbringen werde. Ich nicht mehr berufstätig, beziehe mein Einkommen aus Immolilienbesitz, den ich in Deutschland habe. Wenn ich meinen Erstwohnsitz nach Italien verlege, reduziert sich die IVA auf die Baukosten auf 4% (statt sonst 10%). Habe ich irgendwelche steuerlichen Nachteile durch die beabsichtigte Erstwohnsitz-Verlegung zu befürchten, insbesondere bezüglich der Einkommensteuer, die sich aus den Mieterträgen der Immobilien ergibt? Daran hängt die eher generelle Frage, ob ich mir durch die Verlegung nicht mehr (fiskalische) Nachteile einhandele, nur um die IVA-Differenz von 6% zu sparen. Und welche Bedingungen sind an die Definition des Erstwohnsitzes in steuerlicher Hinsicht geknüpft?
1 Antwort
DBA Italien-Deutschland:
Vermietungseinkünfte in D steuerpflichtig. somit Abgabe einer Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige. (Art. 6 DBA I-D)
Anrechnung der Steuer nach Art. 24 in Italien
Die Frage ist, ob er in D weiterhin einen Wohnsitz hat, dann wäre er sogar weiterhin in D unbeschränkt steuerpflichtig. Und in Italien womöglich auch.....