Wie werden Provisionen versteuert?

2 Antworten

Über mein reguläres Gehalt kann es ja nicht abgerechnet werden, da es sich um zwei unterschiedliche Unternehmen handelt, richtig? Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?

Möglicherweise entfällt die Provision für Firma B komplett, weil per Vertrag nur für Firma A Provisionen vereinbart waren. Was interessiert Dich die Frage nach SV und Steuern überhaupt? Soll sich bitte der Arbeitgeber drum kümmern, aber nicht Du.

Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?

Hat der Chef Dir so eine Konstruktion etwa nahegelegt? Falls ja - nicht machen - das ist eine Einladung zu Scheinselbständigkeit. Der Chef ist über beide Firmen weisungsbefugt und bist und bleibst nichtselbständiger Arbeitnehmer. Melde vor allem für nur eine Provisionzahlung kein Gewerbe an. Die beim Gewerbeamt sind nicht blöd und die von der Gewerbeaufsicht sind umso schlauer.

Entscheidend ist - wie auch immer - die Provisionsvereinbarung an sich. Wenn die nur für A gilt, dann bekommst Du nichts. Und wenn Dir doch eine Provision zusteht, kann Dir die Abrechnungstechnik völlig egal sein. Es gibt auch Möglichkeiten wie Sonderzahlung.

Danke für die Antwort. Vielleicht habe ich die Frage falsch gestellt: Ich bekomme die Provision definitiv, jetzt ist nur die Frage wie ich sie versteuere, bzw. wie wir das am besten regeln. Grundsätzlich erhalte ich Provisionen auf mein Festgehalt - das (so denke ich es mir) kann in diesem Falle ja nicht so erfolgen, da es sich um zwei verschiedene Unternehmen handelt - oder?

0
@Mieth

Gibt es in Firma B weitere Angestellte, die Lohn & Gehalt erhalten?

0
@Mieth

Die Provision wird ganz normal versteuert und ganz normal sozialversichert. Das ist wie mit dem Weihnachtsgeld, oder eine Sonderzahlung oder eine Prämie oder einer Abfindung.

0
@Mieth

Das ist also eine reine Steueroptimierungsfirma. Sonst erfüllt sie keinen Zweck. Man könnte auch von einem innerdeutschen Briefkasten sprechen. Aber ich weiss nur zu gut, dass sowas völlig normal bei Unternehmen ist. Etwas Anrüchiges hat sowas dennoch nach wie vor.

0
@Mieth

Die Provision wird ganz normal per Entgeltabrechnung ausgezahlt. Man muss dem Kind nur einen Namen geben. Sonderzahlung wäre ganz passend.

Dein Problem? Du hast für die Hauptfirma A kein Geschäft gemacht. das wird in der Gesamtbetrachtung später schon eine Rolle spielen, zumal wenn in der Folge weitere Aufträge lediglich für B reingeholt werden, nicht aber für A.

0
@Maerz2019

Der GF soll das bitte selbst mit dem Steuerberater (Lohnbuchhaltung) regeln. Du wirst fürs Verkaufen bezahlt und er für die Organisation. That´s it!

0

Wirst Du häufiger Kunden für das Unternehmen B vermitteln, oder war es einmalig?

Wenn es häufiger wird, solltest Dun es als gewerbliche Einkünfte behandeln, also eine Anlage EÜR und G in der Einkommensteuererklärung aus füllen.

Wenn es einmalig ist, als Einkünfte aus Leistungen § 22 Abs. 3 EStG versteuern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung