Minijob/Midijob/Bewerbungskosten/Arbeitszimmer...Was kann ich steuerlich absetzen?

2 Antworten

Alles was mit dem Minijob zusammenhängt hat nichts in der Steuererklärung zu suchen.

Die Pendlerpauschale 0,30 Euro per Kilometer bei 5 Kilometern Arbeitsweg ( 1 mal wöchentlich = 48 Wochen ) ansetzen zu wollen .... bringt nichts .... denn das wäre bereits über die Werbungskostenpauschale "gedeckt".

Die Beschaffung der Arbeitsmittel für Deine Arbeit im Home-Office ist Aufgabe Deines Arbeitgebers.

Wie das Thema "Home-Office" ( locker ausgedrückt Arbeiten am Küchentisch ) in den folgenden Steuererklärungen als "Arbeitszimmer" berücksichtigt werden wird, bleibt abzuwarten.

Mit sowas geht man zur lohi.