Gründungskosten und BGA bzw. Vorweggenommene Betriebsausgaben?
Hallo Leute,
eine UG wurde 2019 mit 500 € Stammkapital gegründet. Einnahmen gab es bisher keine.
Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.
Von 2017 bis 2019 wurden Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) für 2500,00 € gekauft. Diese sollen als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich rückwirkend geltend gemacht werden.
Als Beispiel: Ein Bürostuhl wurde am 22.12.2017 für 279,00 € gekauft. Dieser kann über 13 Jahre abgeschrieben werden. Also 21,46 € pro Jahr. Für 2017 nur für den Monat Dezember? Also 1,79 €.
Wie werden die BGA und die Gründungskosten in der Bilanz, im Inventar und im GuV aufgelistet?
Ich wollte das folgend machen, aber das ist nicht ganz richtig, so wie ich das erfahren habe. Im Inventar alle BGA auflisten, die zwischen 2017 und 2019 gekauft wurden. Die Summe in der Bilanz auf der Passiva-Seite als Kapitalrücklage angeben und die gleiche Summe als BGA auf der Aktiva-Seite auflisten.
Kurz, es geht einfach darum wie ich die BGA auch vorweggenommene Betriebsausgaben und die Gründungskosten richtig im Jahresabschluss angebe und steuerlich rückwirkend geltend machen kann.
Vielen Dank schon mal!
1 Antwort
Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 €, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter.
Hier sind die Kosten der Gründung gemeint, also Notar, Handelsregister, Gewerbeanmeldung.
Das hat nichts mit anderen Käufen zu tun.
Die UG kann die Sachen von Dir abkaufen, gegen Gewährung eines Darlehens von Dir.
Die Kosten als Kostenerstattung ebenso.
Natürlich ist ein Notebook was 2017 gekauft wurde, 2019 nicht mehr den Kaufpreis wert. Es ist mit dem sogenannten Teilwert zu bewerten, oder zumindest linear abzuschreiben.
Die Kosten vor Eröffnung sind Kosten und damit natürlich auf den Kostenkonten zu erfassen und mindern direkt de Gewinn.
Wieder eine der Fragen, die für mich die Frage aufwirft, warum Jemand mit dem vorhaben ein Unternehmen zu gründen, nicht wenigstens ein Informationsgespräch bei einem Steuerberater vereinbart.
Ich war bei 3 Steuerberatern. Der wo den Jahresabschluss machen sollte, hat kurzfristig abgesagt. Das ist mir jetzt viel hin und her, deshalb mache ich das jetzt. Ist auch gut, um die Grundlagen zu verstehen.
Wenn ich jetzt noch weiß, wie ich die Gründungskosten in der Bilanz angeben kann, dann ist das erledigt.
Die UG ist eine Einpersonengesellschaft. Also kann ich Gesellschafterdarlehen 2500,00 € anstatt Kapitalrücklage angeben und die Summe 2500,00 € für BGA (2017 bis 2019) als Aktiva auflisten? Werden die vollen Kosten für BGA angegeben oder müssen diese abgeschrieben werden? Wie werden die Gründungskosten als Passiva und Aktiva angegeben?