Nachverechnung vom Vormonat mit Stkl6 anstatt mit Stkl3 verrechnet?
Hi ich habe zum 31.08.2020 meine Kündigung eingereicht und es werden die überstunden und die Zeiten als Nachverrechnung vom Vormonat angegeben.
Aber mein AG meinte zu mir das mein Gehalt mit Stkl 6 abgerechnet wird weil ich ab dem 01.09.2020 bei einer anderen Firma mit Stkl 3 anfangen werde .
Das ärgert einen Richtig, naja deren aussage ist das ich es vom Steuern wieder zurück bekommen würde .
Ich würde gerne wissen was ich vom Steuern zurück bekommen kann wenn mein Brutto gehalt 6000 Euro mit Stkl6 abgerechnet wird ?
Nicht das ich weniger bekomme als ich sonst bekomme ?
Danke im Vorraus
1 Antwort
Das halte ich für Unsinn. Es gibt ja keine Überschneidung. Der bisherige AG meldet Dich per 31.8. ab und der neue AG meldet Dich per 1.9. an. Also muss zumindest das normale Gehalt wie bisher als erster Arbeitgeber besteuert werden.
Allenfalls wenn es zu einer Nachberechnung kommt im September, wäre dafür die LSK 6 angebracht.
Den Rest der Frage verstehe ich nicht. Bei LSK3/5 kommt es ja häufig zu Nachzahlungen. Deshalb kann man nicht pauschal sagen, dass Du die erhöhte Lohnsteuerzahlung zurück bekommst.
AG sagt ich bekomme den meisten was mit LSK6 abgezogen wird bei der nächsten Erklärung zurück stimmt es ?