ZOLL CHINA PLAGIAT?

2 Antworten

Eine Markenrechtsverletzung liegt erst vor, sofern die Grauzone von privat zu geschäftlich nachweislich überschritten wird ‼️

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schnaeppchen-aus-china-wie-die-einfuhr-von-plagiaten-zum-teuren-markenrechtsstreit-werden-kann_058422.html

" Dieses Tatbestandsmerkmal des § 14 Markengesetz umfasst zunächst sämtliche Handlungen im gewerblichen Bereich.

Doch auch ein Handeln im an sich „Privaten“ kann ein Handeln im geschäftlichen Verkehr begründen. Gerade Fälle, in denen Plagiate angekauft werden, um sie „als Privatverkäufer“ über Ebay weiterzuverkaufen, erfüllen das Merkmal des Handeln im geschäftlichen Verkehr zumeist. Entscheidend für die Beurteilung ob im geschäftlichen Verkehr gehandelt wurde, ist u.a. die Menge der angekauften oder verkauften Waren. Bei Stückzahlen unter 6 spricht einiges dafür, dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr sondern der Erwerb zum Eigengebrauch vorliegt.

Doch auch bei solch geringen Stückzahlen kann ein rein privat motiviertes Handeln ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise 6 Hosen eines Modells in 6 verschiedenen Größen angekauft werden. Hier spricht Vieles dafür, dass diese zum Zwecke des Verkaufs angekauft wurden. Handelt es sich also bei den 6 Hosen um Plagiate, wäre der Vorwurf der Markenrechtsverletzung berechtigt. "

Beschlagnahmung und Vernichtung - Kosten - Inhaber der Markenrechte stellt Strafanzeige oder fordert Geld.

Außerdem: Deine Frage ist strafrechtlich Vorsatz: deutlich höhere Strafen, wenn du erwischt wirst.