Stammkapital an operative Gesellschaft über Holding?

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Soll mir die Frage sagen, dass das Stammkapital der operativen Gesellschaft höher ist, als das Stammkapital der Holding?

Aber es ist noch Geld vorhanden, falls man es als Darlehen an die Gesellschaft braucht?

Ich habe hier schon mehrfach solche Fragen gelesen und wundere mich, was für Stümper vor so einer Gründung gefragt werden, oder warum man auf die Idee kommen kann einen Kleinen Konzern zu gründen, ohne sich fachlichen Rat zu holen.

Hier geht es um Gesellschaftsrecht

Es geht um Steuerrecht (die Konstruktion ist eine Organschaft)

Es geht um mindestens 1 natürliche Person und 2 juristische Personen, deren Verträge unter einander sehr genau geprüfte werden (Verträge zwischen Gesellschaftern und ihren Gesellschaften müssen sein, wie unter fremden Dritten).

Ich wage mal zu behaupten, das nicht einmal alle Steuerberater so ein Ding fehlerfrei beurteilen können, aber Gründer meinen, dass man es über Fragen in Foren machen kann.

Natürlich muss das Stammkapital der Holding um soviel größer sein, wie die Gründung der Holding kostet.

Das über ein Gesellschafterdarlehen zu regeln, pervertiert nämlich sofort den Zweck der Aktion, nämlich das Haftungskapital zu verringern.

Beispiel:

Ich gründe eine UG mit 100,- Euro Kapital, bei er im Protokoll steht, dass die Gesellschaft die Gründungskosten trägt. Also muss ich der UG schon mal 150,- Euro Mindestdarlehen geben, damit sie nicht an den Gründungskosten pleite geht (ca. 250,- kostet die UG mit allen Gebühren). Dabei darf ich im Darlehensvertrag nicht den Rangrücktritt vergessen, weil es sonst nicht gilt, aber mit dem Rangrücktritt bin ich dann schon in der Haftung.

Dann gebe ich der Holding UG ein Darlehen über 500,- Euro, damit sie die operative Gesellschaft gründen kann. Darlehensvertrag wieder mit Rangrücktritt, also wieder Haftung.

Wer schlägt Gründern so einen Quatsch vor, ohne sie komplett über die Auswirkungen zu informieren?

Davon abgesehen, wenn Du 100 % Gesellschafter der Holding bist, die wiederum 100 % die operative Gesellschaft hält, hast Du schon mal eine wunderbare umsatzsteuerliche Organschaft zusammen gebracht. Aber das wäre der nächste Roman.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung