Steuer bei Einkauf vom Händler und Verkauf an Privat?
Hallo, ich möchte ein Gewerbe mit dem Verkauf von Telekommunikationsgeräten betreiben. Sprich, ich möchte Smartphones verkaufen.
Ich habe nun dafür ein Gewerbe angemeldet und den Schein beim Händler eingereicht und kann dort nun Neuware beziehen. Wenn ich dort etwas kaufe, zahle ich beim Kauf 16% Mwst. Wenn ich nun meinem Privatkunden eine Rechnung schreibe, muss ich ja ebenfalls 16% Mwst berechnen. Bekomme ich dann die 16%, die ich beim Einkauf gezahlt habe, vom Finanzamt wieder?
Einkauf beim Grosshandel
-100€ (Ware) + -16€ (Mwst)
dann
Verkauf an Privat
+100€ + +16% (Mwst)
dann
Rückerstattung der Mwst beim Einkauf vom FinAmt
16€ (Mwst Einkauf) = Gewinn
Und kann ich das dann theoretisch als Gewinn verstehen, oder habe ich da einen Denkfehler?
1 Antwort
Der Denkfehler ist, dass Du für den Einkauf 116,- Euro zahlst (inkl. 16,- Euro USt.) und wenn Du für 116,- Euro verkaufen würdest, die 16 Euro Umsatzsteuer natürlich an das Finanzamt abführen musst. Allerdings abzüglich der Dir in Rechnung gestellt Umsatzsteuer, als Vorsteuer.
Ein Nullsummenspiel.
100,- Euro netto eingenommen, 100,- Euro netto ausgegeben. = 0,- Euro.
Finanzamt 16.,- Euro abzuführen, aber abzüglich 16,- Euro Vorsteuer. Also auch 0,- Euro.
Deine Kosten machen den Verlust aus, denn Du hast ja Telefoniert, bist hin udn her gefahren usw.
Du musst für mindesten 120,- Euro + 16 % verkaufen, um langsam ins Geld zu kommen.