Als Minderjähriger Musik anbieten?

2 Antworten

Wenn du die Musik zum kostenlosen hören hochlädst, musst du nichts anmelden. Falls du damit aber doch Geld verdienst bzw. verdienen willst, musst du ein Gewerbe anmelden. Ob du es durch deine Minderjährigkeit über deinen Vater laufen lassen kannst kann ich nicht genau sagen, jedoch muss er dann trotzdem dafür die Steuern zahlen und kann dadurch unter Umständen in eine höhere Steuerstufe kommen, wodurch er dann mehr zahlen muss. So oder so kommst du bzw. Ihr nicht an einer Gewerbeanmeldung drum rum. Ob nun über dich oder den Vater. Der geringe Verdienst spielt dabei keine Rolle. Und wenn du unter dem geltenden Freibetrag liegst, kommen da auch keine großen kosten auf dich zu.

Ich habe vergessen zu schreiben, dass ich wahrscheinlich nicht viel Geld verdienen werde. Ich würde also wahrscheinlich unter dem Steuerfreibetrag bleiben.

Ich wollte nicht ewig warten bis die Frage bearbeitet wird.