Auszug des Kindes (Halbwaise) als Student?

2 Antworten

Freibetrag von 924,00€

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https://www.finanztip.de/alleinerziehende-entlastungsbetrag/

Kind im eigenen Haushalt 

Das Kind, für das Sie einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, muss zu Ihrem Haushalt gehören. Wenn es bei Ihnen als alleinstehendem Elternteil gemeldet ist, gilt diese Voraussetzung als erfüllt.

Die Höhe Deiner Witwenrente ist unabhängig davon, ob Dein Sohn in Deinem Haushalt lebt ( gemeldet ist ) oder nicht.

Kleiner Tipp ...... falls Junior das Studentenwohnheim zum 2. Wohnsitz macht , aber nicht Bafögberechtigt wäre / ist.

Mache ihn dann für den 1. Wohnsitz zum Beitragszahler des ARD / ZDF Rundfunkbeitrages ...... dann muss er in der Zweitwohnung keinen Beitrag leisten.

Andererseits gilt i.d.R. :

https://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=673

Das Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 05.12.2002, Az 16 K 3699/01 entschieden:

„Solange die auch erwachsenen Kinder sich noch in der Berufsausbildung befinden, haben sie in der elterlichen Wohnung typischerweise und damit im Regelfall keinen Wohnraum im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts inne.“

33a Abs. 2 EStG

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Sorry, ich meinte den Ausbildungsfreibetrag i.H. von 924,00€.

Die Info wegen GEZ... verstehe ich nicht...

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@USchm

Wenn Dein Sohn seinen Hauptwohnsitz bei Dir hat und dort der Beitragszahler (ein Beitrag pro Wohnung ) der Rundfunkbeitrages ist, muss er beim Zweitwohnsitz keinen Beitrag leisten. Bekäme er Bafög wäre das irrelevant, das er als Bezieher von Bafög ehedem Anspruch auf Befreiung vom Beitrag hätte.

Im Großen und Ganzen ..... braucht er keinen Zweitwohnsitz.

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Eigentlich braucht das Kind doch gar keinen Wohnsitz mehr bei Dir, wenn er ausgezogen ist. Er kann sich einfach mit einzigem Wohnsitz in der neuen Wohnstätte anmelden. Kindergeld und Freibetrag haben mit dem Wohnsitz bei den Eltern nichts zu tun.

Die grosse Witwenrente ist davon ohnehin unabhängig, höchstens für die kleine Witwenrente wäre die Erziehung eines minderjährigen Kindes relevant, aber er ist ja ohnehin volljährig.