Finanzamt akzeptiert komplette Fortbildung neben dem Beruf nicht an!?

Hallo Zusammen, ich habe einen festen Job und mache neben dem Beruf an einer Abenduni eine Fortbildung zum Betriebswirt. Ich habe in meiner Steuererklärung die - Fortbildungskosten (Kursgebühren) - Fahrkosten zur Lehrveranstaltungen - Fahrkosten Lerngemeinschaft normal geltend gemacht. Das Finanzamt hat aber komplett alles abgelehnt. - Die Kursgebühren wurden komplett nicht berücksichtigt, eine Begründung ist nicht im Bescheid. - Fahrkosten hat das Finanzamt auf 5 km reduziert und akzeptiert. Obwohl ich von der Arbeit zur Vorlesung 30 km fahre. - Lerngemeinschaft wurde auch nicht akzeptiert, mit der Begründung. „Die Aufwendung für die Lerng. wurden nicht anerkannt, da eine ausschließlich berufliche Veranlassung nicht nachgewiesen wurden konnte. Es wurden keine Angaben über Beginn, Dauer und Inhalt bzw. Ausbildungsstand der einzelnen Treffen gemacht" Sollte hier zu sagen, dass ich die Lerngemeinschaft sehr detailliert aufgelistet hatte mit Fach, Datum, Wo und Unterschriften.

Der Knaller ist: Ein Arbeitskollege von mir, macht die gleiche Fortbildung, bei Ihm wurde alles akzeptiert ohne Nachfragen vom GLEICHEN Sachbearbeiter! Das ist doch eine Frechheit vom Finanzamt!

Meine Frage: Selber Einspruch oder Steuerberater? Mir Fehlt die Zeit und das nötige Fachwissen, Eure Empfehlungen? Vielen Dank Im Voraus.

Finanzamt, Fortbildung, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Einkommensteuer / Anlage Kind: Stipendium, Studiengebühren und Ausbildungsfreibetrag?

Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt: Elster Formular, Est-Erklärung für 2010. Eine Mutter hat ein Kind, geboren im November 1985. Der Sohn hat in 2010 studiert und ein Stipendium (SDW) erhalten. Dieses betrug 12 Monate a 520 Euro plus 3 Monate a´ 350 Euro zusätzlich für ein Auslandssemester Anfang des Jahres.´Insgesamt also 7290 Euro Stipendium im Jahr 2010.

Frage a): MUSS das Stipendium in der Est-Erklärung der Mutter eingetragen werden?

b): falls ja, dann in In Anlage Kind, Seite 1, Zeile 26, "Öffentliche Ausbildungshilfen" (obwohl die SDW-Stifung ja eigentlich privat und nicht öffentlich ist)? Oder in den Zeilen 24 oder 25 (Übrige Einkünfte und Übrige Bezüge)?

c): von April bis September war ein Semester am Wohnort der Mutter (wo der Sohn dann auch gewohnt hat). Für dieses Semester mussten Studiengebühren von insgesamt ca 700 Euro bezahlt werden. Müssen/können dieses in Anlage Kind, Seite 1, Zeile 26, "Besondere Ausbildungskosten" eingetragen werden? Und können unter diesen Ausbildungskosten noch weitere Beträge (welche?) abgesetzt werden?

d) In Anbetracht der 7290 Euro Stipendium und 830 Euro Verdienst des Kindes: gibt es sowieso keinen Ausbildungsfreibetrag oder andere Freibeträge bei der Steuer für die Mutter?

Für Antworten (zu einzelnen oder allen Fragen): danke im Voraus!

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Kunstförderung versteuern?

Guten Tag, ich habe gleich 2 Fragen und würde mich sehr über Antworten freuen. Für ein Kunstprojekt hat meine Künstlergruppe (bestehend aus 3 Personen) eine Förderung von 12.000€ erhalten. Da die anderen aus der Gruppe momentan Harz 4 beziehen ist das Geld der Einfachheit halber auf mein Konto gegangen. Ich bin Studentin, erhalte Geld von meinen Eltern und jobbe zusätzlich für ca. 300€ im Monat. Die 12.000€ werden komplett in das Projekt fließen. Wir erhalten keinerlei Arbeitslohn oder ähnliches. Wir müssen natürlich bei der Abrechnung des Projektes (für die Kunstförderung) komplett nachweisen, dass die gesamte Summe in das Projekt geflossen ist und für was das Geld konkret ausgegeben wurde.

  1. Muss ich das Geld versteuern bzw. in meiner Umsatzsteuererklärung angeben? Ich zahle nicht mal Umsatzsteuer da ich immer darunterfalle und weniger verdiene. Aber mit den 12.000 wäre ist diesmal über dem Satz. Außerdem verdine ich die 12.000€ ja nicht, da wir sie ja komplett ins Projekt investieren müssen und der Betrag nur ca.3 Monate auf meinem Konto ist bis er ausgegeben ist.

  2. Für unser Projekt wollen wir mit Komparsen arbeiten.Diese würden ca. 100€ verdienen.Die wenigsten haben eine Steuernr. und können Rechnungen schreiben. Wie können wir diese Abrechnen? Können wir uns z.B. von Jedem ein Quittung ausstellen lassen?

Herzliche Grüße! A.Antoni

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