Kann man bezahltes Kirchgeld als Rentner bei der Steuererklärung angeben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

meines wissens nach Ja!

Die Verwaltung des Kirchgeldes ist in der Regel den Finanzämtern übertragen worden. Das besondere Kirchgeld wird nur im Fall der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer ( §§ 26 , 26b EStG ) erhoben, sofern ein Ehegatte der Kirche und der andere Ehegatte keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Es wird nicht erhoben, wenn die Ehegatten getrennt (nach § 26a EStG ) oder besonders (nach § 26c EStG ) zur

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/besonderes-kirchgeld.html