außergewöhnliche belastung krankheitskosten der Mutter

1 Antwort

Wenn Deine Mutter dies nicht selbst leisten kann, dann kannst Du aus einer "starken sittlichen Verpflichtung" diese Kosten übernehmen und als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Es kann jedoch sein, daß das Finanzamt dies aufgrund von Vermögen oder Einkünften der Mutter nicht anerkennt, bzw. in "Unterstützung eines bedürftigen Haushalts" mit Deckelung auf EUR 8004 wandelt.

Hier kommt es sehr auf die genaue Argumentation an.