außergewöhnliche belastung krankheitskosten der Mutter

1 Antwort

Wenn Deine Mutter dies nicht selbst leisten kann, dann kannst Du aus einer "starken sittlichen Verpflichtung" diese Kosten übernehmen und als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Es kann jedoch sein, daß das Finanzamt dies aufgrund von Vermögen oder Einkünften der Mutter nicht anerkennt, bzw. in "Unterstützung eines bedürftigen Haushalts" mit Deckelung auf EUR 8004 wandelt.

Hier kommt es sehr auf die genaue Argumentation an.

Danke für die schnelle Antwort.

wie gesagt, das Finanzamt hat die letzten Kosten abgelehnt. Meine Mutter ist ohne Vermögen und ohne weitere Einkünfte, außer Sozialhilfe. Soll ich jetzt in Berufung gehen?

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@gandalf94305

Also bei 16.000€ würde ich mal stark bezweifeln, ob das medizinisch notwenig ist, oder eher eine kosmetische Sache...

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