Sind Nahrungsergänzungsmittel steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dazu müssten Sie schon vom Arzt verschrieben sein.

Sie gehören dann (mit Fahrten zu Arzt und Apotheke 0,30€/km) zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Die Summe der außergewöhnlichen Belastungen eines Jahres muss aber erst einen Grenzwert ( = zumutbare Belastung) überschreiten, um steuerlich wirksam zu werden.