Sind Nahrungsergänzungsmittel steuerlich absetzbar?
Sind Nahrungsergänzungsmittel steuerlich absetzbar? Kann man Nahrungsergänzungsmittel die zum Ausgleich von krankheitsbedingten Mangelerscheinungen eingenommen werden müssen, als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Dazu müssten Sie schon vom Arzt verschrieben sein.
Sie gehören dann (mit Fahrten zu Arzt und Apotheke 0,30€/km) zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Die Summe der außergewöhnlichen Belastungen eines Jahres muss aber erst einen Grenzwert ( = zumutbare Belastung) überschreiten, um steuerlich wirksam zu werden.