Steuern bei Erbauszahlung
Wir sind 3 Geschwister und haben das Haus unseres Vaters geerbt. Eines meiner Geschwister hat das Haus übernommen und möchte uns den Erbanteil auszahlen. Dies soll mit einem monatl. ausgemachten Betrag auf das Girokonto erfolgen. Ist diese monatl. Auszahlung steuerpflichtig, d.h. müssen die Einnahmen in der Steuererklärung angegeben werden, da es sich um ein regelmässiges Einkommen handelt?
1 Antwort
Jeder versteuert das Erbe im zeitpunkt des Erbanfalls.
Beispiel:
Das haus hat einen Wert von 600.000,- Euro. die 3 erbengleichmäßig. jeder hat ein Erbe von 200.000,- (was freibleibt).
Damit ist es erledigt.
Die spätere Erbauseinandersetzung hat keine steuerliche Wirkung mehr.
Vielen Dank für die Antwort, ist uns sehr hilfreich. Im unserem Fall handelt es sich sogar um einen weitaus geringeren Betrag, auf den man sich nach Erbschaft sinnvoll geeinigt hat.
Hier ist aber nicht mehr die Erbschaftsteuer zu prüfen, sondern für den Erben, der das Hausteil "abgibt", ein Fall für den § 23 EStG und für die Erben, die das Hausteil bekommen, ein Anschaffungsvorgang. Nach den üblichen Grundsätzen zu behandeln, die für einen Grundstückserwerb gelten.