Sind Trinkgelder steuerlich absetzbar?

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Die Frage ist gut. Die Rechtssprechung hat entscheiden, dass der Sinn des §4 Abs. IV EStG "Betriebsausgaben sind alle Ausgaben die durch den Betrieb veranlasst sind", auch für Werbungskosten anzuwenden ist. Es gilt daher das Veranlassungprinzip.

Der Postbote steht in keinem Zusammenhang mit der Erzielung der Mieteinnahmen. Die Müllgebühren sind Werbungskosten. Ein Trinkgeld an den Müllmann könnte somit auch zu den Werbungskosten gehören. Ich würd es einfach Mal probieren und schauen ob es das Finanzamt ablehnt und mit welcher Begründung.