Mitgliedsbeitrag im Sportverein in Steuererklärung auführen - wo denn?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann alles angeben, solange man unter dem Pauschbetrag liegt, denn dann ist es dem FA egal. Ist man drüber, guckt sich das Finanzamt die Sachen genau an ... und wird in diesem Fall z.B. die Mitgliedsbeiträge rausstreichen ...

Werbuingskosten kann man nur steuerlich geltend machen, sofern die Aufwendungen zur Erzielung der Einkünfte notwendig waren.

Wenn der Verein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt ist, dann kann man den Beitrag bei den "Beiträgen für steuerlich begünstigte Zwecke" ansetzen. Da vielleicht auch mal beim Verein nachfragen, ob er anerkannt ist - das sollte dort bekannt sein, da das immer ein aufreibendes Verfahren ist.