Steuererklärung - was ist als Nachweis für einen Umzug beizulegen

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Das Finanzamt hat zwar eine Menge Daten schon im voraus aber nicht wenn du umziehst. Also einfach Umzug von da nach da angeben. Werbungskosten für Umzüge sind aber nur beschränkt abzugsfähig, nämlich wenn man entweder mehr als 100 km näher zum Arbeitsplatz zieht oder mindestens (genaue Zeit weiß ich nicht)ca. 60 min weniger Fahrzeit dadurch hat. Bei dir ist aber noch die Frage ob das Finanzamt diesen Umzug anerkennt, weil hier ein Umzug ist wegen Weiterbildung - nicht wegen Arbeit-oder läuft die Technikerausbildung nebenher? Wenn nicht, fallen während der Technikerausbildung wahrscheinlich auch keine Steuern an, so dass sich weitere Werbungskosten nicht auswirken würden. Kann aber nicht genau helfen, da ich nicht weiss wie die Problematik bei dir ist. Sorry