Finanzielle Unterstützung von Enkelkindern steuerlich absetzbar?

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Die steuerliche Absetzbarkeit gibt es abgesehen für alles, das die eigene Person betrifft, nur für Unterhaltsberechtigte (z.B. Kinder, Eltern, Enkel, Urenkel, Großeltern, Kindesmutter/-vater), wenn für diese nicht eine andere Unterhaltsverpflichtung besteht.

Sind also die Enkelkinder Waisen, so können durchaus die Großeltern die Verantwortung übernehmen und damit auch die Unterhaltspflicht. In diesem Fall könnten die Großeltern verschiedene Kosten für die Enkel absetzen.

Solange jedoch die Eltern leben, ist das deren Aufgabe und die Großeltern können steuerlich nichts absetzen, es sei denn, die Leistungsfähigkeit der Eltern ist deutlich eingeschränkt. Damit könnte ein Teil der Ausgaben ggf. als Unterhalt für bedürftige Personen geltend gemacht werden. Achtung jedoch: Einkommen und Vermögen der Enkel und ihrer Eltern (strikt gesehen: des gesamten Haushalts, in dem die Enkel leben) sind hier zu berücksichtigen, so daß es ggf. keine abzugsfähigen Restbeträge mehr gibt.

Das sollte daher anhand der entsprechenden Anlage "Unterhalt" mal durchgerechnet werden. Meine Vermutung ist, daß hier nichts übrig bleibt und es damit schlichtweg um steuerlich irrelevante "Geschenke" handelt.