Muß man eine Steuerbescheinigung für das Depot bei Erklärung mit einreichen? Volumen?

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Es kann sinnvoll sein, die Jahressteuerbescheinigung zum Depot mit einzureichen, da dort nämlich auch die ausländischen, thesaurierenden Fonds vermerkt sind, die man im Depot hält. Zu diesen Fonds kann man auf diese Weise Angaben machen und sie werden Bestandteil der Finanzamtakten.

Veräußert man später diese Fonds, so ist der Nachweis über die korrekte Versteuerung in den Vorjahren einfacher.