Auskunftspflicht über Kosten des Dienstwagens

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a die Kostenbstätigung muss er doch auch nach den einzeln ermittelten Kosten erstellt haben. Das geht eigentich nur, wenn der Wagen entweder als Kostenstelle in einer Kostenstellenrechnung erfaßt wurde, oder auf einem gesonderten kostenkonto für dieses Auto.

Da müßte dem Finanzamt eine Kopie der Kontoblätter, oder des entsprchenden Blattes der Kostenstellenrechnung reichn. schießlich machen sie ja bei dem gelegentlich auch Betriebsprüfungen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986