kilometergeld als paketzusteller

2 Antworten

Die von Dir mit dem privaten Pkw gefahrenen Kilometer wären vom Arbeitgeber eigentlich mit 30 ct/km zu vergüten - es sei denn, es gibt eine abweichende Regelung für Reisekosten.

Spätestens in der Einkommensteuererklärung können solche nicht berücksichtigten Positionen als Werbungskosten veranschlagt werden, wobei es dabei nicht um den Weg zur Arbeit, sondern den Weg bei der Arbeit geht.

Es kann nun sein, daß Dir zwar die Zahlen anerkannt wurden, jedoch weniger als EUR 920 herauskamen, d.h. die Werbungskostenpauschale wurde nicht überschritten. Dann ist der Betrag bereits in den Lohnsteuertabellen als inkludiert betrachtet und es gibt keine weitere Erstattung. EUR 920 sind ca. 3.067 km.

Welchen Wert hast Du wie angesetzt und welche Begründung wurde im Bescheid für die Nichtanerkennung genau gegeben?

Welchen Vertrag hast Du denn mit dem Paketzustelldienst unterzeichnet? Bist Du selbstständiger Subunternehmer und hast ein eigenes Gewerbe angemeldet? Im Angestelltenverhältnis den eigenen PKW als Basisarbeitsmittel mit einzubringen ist äußerst ungewöhnlich und mehr als fragwürdig. Ansonsten gilt das was Gandalf94305 geschrieben hat.