Darf man in Steuererklärung Fahrtkosten für Fahrt mit eigenem Auto angeben - trotz Fahrt mit Zug?

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Fahrten zur Arbeit? Das läuft unter "Pendlerpauschale". Bis zu einem Wert von 4.500 Euro kann man die 30ct/ Entfernungs-km angeben. Sind die Kosten höher, muss man die Istkosten nachweisen.

Hi, nee, darf man natürlich nicht! Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine Obergrenze an absetzbaren Kosten (ich glaube 4.500 €). Mehr kann man also nicht absetzen - egal, wie viele km man gefahren ist. Hintergrund ist, dass man wohl kaum ernsthaft mehr als 4.500 € Kosten hatte, wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs war - 'ne BahnCard 100 kostet ja "nur" 3.800 €.

Anders ist es beim PKW: Hier können alle km angesetzt werden, weil anders als beim Bahnfahren zusätzliche km auch entsprechend mehr kosten und es keine Obergrenze gibt.

Also in der Steuererklärung immer angeben, wieviele der täglichen km mit dem Auto und wieviele mit der Bahn gemacht wurden. (Wenn du natürlich sowieso nur 60 km oder weniger fährst, ist es unterm Strich völlig egal).

Das mit dem Autokennzeichen dient nur einer theoretischen Kontrolle - du könntest ja angeben, was du willst, aber wenn beim Finanzamt dann zwei Leute auftauchen, die angeblich mit dem gleichen PKW jeden Tag zur Arbeit fahren, könnte es sein, dass das Finanzamt mal genauer nachfragt ;-)

Viel Erfolg allen Pendlern bei der Steuererklärung :)

Wie obelix schon geschrieben hat, kommt es ehr auf die entfernung an als auf das Verkehrsmittel.

Ich selber fahre bei guten Wetter lieber mit dem Fahrrad zur Arbeit. Spart Geld und hällt fit.

Es sind nur die Entfernungen von Bedeutung, du darfst auch gerne zu Fuß gehen und es würde keinen Unterschied bedeuten.