Kann man eine nicht-angemeldete Nebentätigkeit auf der Steuererklärung anbieten?

3 Antworten

Die Einkünfte sind in der Anlage S der Einkommensteuer anzugeben, da es sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt. Einkünfte dieser Art müssen angegeben werden, sind aber in Höhe des Übungsleiterpauschbetrags (Zur Zeit 2100.-- Euro pro Jahr) steuer und sozialversicherungsfrei. Unis sind zu Kontrollzwecken verpflichtet, derartige unversteuerte Zahlungen den Finanzämtern mitzuteilen.

Das ist eine freiberufliche Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung ist dafür nicht notwendig. Du mußtes diese Tätigkeit nicht im Voraus angeben. Aber in der Anlage S bei deiner Steuererklärung erklären, egal wie du abgerechnet hast.

Hast du freiberuflich gearbeitet und hast Rechnungen geschrieben oder hast du ein Gewerbe angemeldet oder warst du angestellt. Wie hast du dort gerbeitet. Ohne diese Info können wir keine Auskunft geben.