Kunstförderung versteuern?

2 Antworten

  • Deine Umsatzsteuererklärung auf keinen Fall, denn das Geld war nicht für Dich, sondern für die Künstlergruppe.

  • die Künstlergruppe ist eine GbR (GEsellschaft bürgerlichen Rechts), denn ihr drei habt den gemeinsamen Plan ein Kunstobjekt zu erstellen.

  • Umsatzsteuer fällt m. E. sowieso nciht an, weil ihr, a) keine Umsatzsteuer ausweist, b) das fördernde Institut auch keine USt auf der Gutschrift ausgewiesen hat c) kein Leitungstausch stattfindet.

  • Wenn ihr die volle Förderung ausgebt (also für das Projekt nutzt, passiert steuerlich sowiieso nichts (aber alle Belege aufbewahren).

  • Die Leute, die Euch da helfen könnten von Euch einmalig diese 100,- Euro auf Quittung bekoomen. die Namen und Adressen auf die Rückseite genau notieren. Vermerken, das es nur eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Aktionskunst war.

  • Sollte es aber Arbeit gewesen sein (also nach Anweisung irgendetwas anstreichen, zusammennageln o. ä., dann wäre es Arbeit und ihr müßtet als kurzfristige Beschäftigung abrechnen und 25 % pauschale Lohnsteuer entrichten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich würde das Thema Steuer tendenziell außen vor lassen, weil es vermutlich zum richtigen Ergebnis führt.

Bei der Umsatzsteuer seid ihr vermultich wenn nicht sowieso befreit in der Kleinunternehmerregelung (bis 50.000 €, wenn ihr anfangt). Es ist also von Anfang an kein Thema. Wichtig ist, dass ihr keine Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis stellt.

Einkommensteuerlich wurde die Förderung nicht euch sondern dem Projekt gegeben. Natürlich wäre es (sehr) sinnvoll, es auf ein getrenntes Konto zu packen. Zur Not tut es aber auch ein Tagesgeld. Steuerlich relevant ist es aber so oder so nicht. Wenn doch wäre wesentlich problematischer, dass die Harz-4-Empfänger es anrechnen müssten aber das führt zu weit! Einfach locker für das Projekt ausgeben und gut.

Den Komparsen natürlich nichts ohne Quittung geben. Du kannst einen Blanko-Quittungsblock verwenden. Bis 256 €/Jahr oder wenn sie nicht über den Grundfreibetrag kommen, ist es auch für die Steuer uninteressant. Du brauchst die Quittungen, um nachweisen zu können, dass Du das Geld nicht in die eigene Tasche gesteckt hast.