Steuerliche Absetzung von im Voraus gezahlen Studiengebühren
Ich möchte meine Studiengebühren (Zeitstudium) als Werbungskosten absetzen. Nun musste ich die gesamten Studiengebühren vor Aufnahme des Studiums zahlen. Ich gehe davon aus, dass das Studium 5 Jahre dauern wird.
Kann ich sowas wie eine Abschreibung der Gebühren vornehmen, dass heißt jährlich die tatsächlich in Anspruch genommenen Kurse und damit Kurskosten absetzen? Oder muß ich die gesamten Kosten auf einmal, da die Rechnung auf 2009 ausgestellt ist, steuerlich gelten machen? Danke.
2 Antworten
Die einkommensteuer basiert auf dem ZUfluss-/Abfluss-Prinzip.
alles ist in dem Jahr zu versteuern wenn man verfügen kann und abzuziehen in dem Jahr, in dem man zahlt.
Aber, wenn Du dadurch einen Verlust erleidest, kannst Du diesen auf folge Jahre vortragen. ggf. bis nach dem Studium, wenn Du in den Studienjahren keine Einkünfte hast.
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, damit du den Verlust vortragen kannst. Ich denke aber, dass die bei dir erfüllt sind, denn dein Wort "Zeitstudium" sollte sicherlich "Zweitstudium" heißen, oder? Für ein Zweitstudium sind die Kosten meistens als Werbungskosten absetzbar, dann klappt das auch mit dem Verlustvortrag. Ich würde 1. mal auf dieser Seite hier nachlesen (http://www.studieren-berufsbegleitend.de/weitere-informationen-zum-thema-nebenberufliches-studium/berufsbegleitendes-studium-steuer-absetzen/) und 2. das Finanzamt fragen.