Steuerliche Absetzung von im Voraus gezahlen Studiengebühren

2 Antworten

Die einkommensteuer basiert auf dem ZUfluss-/Abfluss-Prinzip.

alles ist in dem Jahr zu versteuern wenn man verfügen kann und abzuziehen in dem Jahr, in dem man zahlt.

Aber, wenn Du dadurch einen Verlust erleidest, kannst Du diesen auf folge Jahre vortragen. ggf. bis nach dem Studium, wenn Du in den Studienjahren keine Einkünfte hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, damit du den Verlust vortragen kannst. Ich denke aber, dass die bei dir erfüllt sind, denn dein Wort "Zeitstudium" sollte sicherlich "Zweitstudium" heißen, oder? Für ein Zweitstudium sind die Kosten meistens als Werbungskosten absetzbar, dann klappt das auch mit dem Verlustvortrag. Ich würde 1. mal auf dieser Seite hier nachlesen (http://www.studieren-berufsbegleitend.de/weitere-informationen-zum-thema-nebenberufliches-studium/berufsbegleitendes-studium-steuer-absetzen/) und 2. das Finanzamt fragen.