Wird die Entfernung zur Arbeit, die man bei der Steuererklärung angibt, vom Finanzamt kontrolliert?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest die kürzeste Verbindung wählen. Jeder Finanzbeamte sollte heutzutage mit der modernen Technik eines Computers umgehen können.Ein Routenplaner ist da sicherlich im Rechner vorinstalliert und eine Kontrolle somit stark vereinfacht.Autobahn oder Landstraße ist so ziemlich egal.Zitat : "Die Entfernungspauschale ist auf die kürzeste Wegstrecke zu berechnen. Eine längere Strecke wird jedoch bei einer stichhaltiger Begründung berücksichtigt. So erkennt der Fiskus zum Beispiel eine längere Wegstrecke an, wenn sie verkehrsgünstiger liegt." http://www.steuertipps.de/lexikon/entfernungspauschale Gruß Z... .

"Zitat"
.
Warum immer Drittquellen, wenn es doch eindeutig im Gesetz selbst steht?:
.
"Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird."

0
@EnnoBecker

Formulierungen aus Gesetzestexten sind oft für einen "Laienschauspieler" (auch manchmal für mich) nicht verständlich genug.In diesem Fall geht`s noch.

0

Hallo, also ich kenne das eigentlich nicht das das Finanzamt die Kilometer nachrechnet.Wenn du Pech hast und einer kompletten prüfung unetrzogen wirst dann kann es gut sein das sie es machen.Aber in der Regel ist es nicht der Fall...

Es werden (und ich spreche hier aus Erfahrung) nicht nur die Fahrten zur Arbeit nachgeprüft, sondern auch eingereichte Dienstreiseabrechnungen oder Fahrten zu Weiterbildungsveranstaltungen. map24.de und andere Routenplaner sind ein Standardinstrument der Finanzbeamten.

Man sollte daher nicht durch Tricks versuchen, einfach ein paar km dazuzumogeln (das fällt unangenehm auf und kann als Steuerhinterziehung interpretiert werden), sondern in begründeten Fällen, in denen die veranschlagte Entfernung von der kürzesten Verbindung abweicht, dies geeignet begründen.

Auch das Finanzamt benutzt Routenplaner und google maps gibt es wohl auch im Finanzamt auf jedem Computer.

Die schlafen nicht auf dem Baum, die Finanzbeamten

Wenn die Angaben des Steuerbürgers nicht plausibel erscheinen, wird natürlich nachkontrolliert, außerdem gibt es zusätzliche Prüfungen einer Teilmenge der zu ergehenden Steuerberscheide durch den Vorgesetzten - also irgendwann fällt das garantiert auf.