Mein Vater hat vor 3 Jahren eine NV-Bescheinigung erhalten, die nun ausläuft. Auf dem Formular hatte damals er angegeben, dass er etwa 900 Euro aus Kapitalerträgen erwartet.
Da sich an seinen Einkommensverhältnissen als Rentner nichts geändert hat, will ich ihn nun dazu bewegen, erneut eine NV-Bescheinigung zu beantragen.
Er scheut sich aber davor, weil er glaubt, dass das Finanzamt dann seine tatsächlichen Kapitalerträge von 2010 abfragen wird (die bei etwa 1000 Euro liegen) und er dann dafür Abgeltungssteuer zahlen muss bzw. überhaupt wieder eine ganze Steuererklärung abgeben muss.
Kann das sein? Das würde ja den Sinn einer NV-Bescheinigung ad absurdum führen, wenn man ihm erst die Steuern erlässt und sie dann, wenn sie angefallen sind, doch einfordert.
Meine Frage also: Ruft das Finanzamt bei erneuter Beantragung einer NV-Bescheinigung die tatsächlichen Zinserträge der letzten Jahre ab?
VIELEN DANK FÜR EURE HILFE!!