Öffentlichee Dienst Reisekosten

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Im öffentlichen Dienst werden zwar prinzipiell Dienstreisen als solche nach Bundesreisekostengesetz abgerechnet, jedoch Es zählt primär die jeweilige Reisekostenverordnung der öffentlichen Organisation. Es gibt es dort Höchstgrenzen (z.B. für Übernachtungskosten), Regelungen für die Teilerstattung (z.B. ohne Zuschläge für Dienstreisen, die an Sonn- und Feiertagen stattfinden) oder Kostendämpfungen (sprich: die ersten x EUR oder Fahrt-/Parkkosten muss man selbst tragen). Es gibt weiterhin gerade an Hochschulen Veranstaltungen, die z.B. über Budgets der Abteilungen nicht verrechenbar sind, so daß letztendlich die Dienstreise zwar eine solche wäre, aber nicht verrechnet werden kann. Teilnahme ist trotzdem quasi Pflicht.

Man kann alle Kosten für Dienstreisen nach Bundesreisekostengesetz, die nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden, steuerlich geltend machen. Der Differenzbetrag zur steuerfreien Erstattung kann als Werbugnskosten angesetzt werden.

Eigentlich gar nichts, da der öffentliche Dienst alles Erstattet. Fahrtkosten, Verpflegungspauschale. Falls nicht alles erstattet wird, ist die Differenz zu 30ct/km 6€ eintäge bzw. 12€ mehrtägige Dienstreisen absetzbar.

Das stimmt nun gerade im öffentlichen Dienst leider überhaupt nicht so.

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