Flüge zum Bewerbungsgespräch, Umzug, Graduierungfeier als Reisekosten absetzbar?

1 Antwort

  • Studium in Bangkok ist wenigstens mal was Neues. Für den ersten Flug (Eltern und BEwrbung) sehe ich das Aufteilungs- und Abzugsverbot.

  • Den Umzugsflug nach Deutschland sehe ich als abzugsfähig an (Studienende und den Hin- und Rückflug wegen des Zeugnisses ebenfalls).

  • Aber um es gleich zu sagen, da ist auch good will vom Finanzamt dabei. Wie ein Finazgerichtsprozess ausgehen würde, weiss ich nicht.

P.S.

Darf ich fragen, in welchem Fach Bangkok so führend ist, dass ein Studium dort eine Empfehlung ist?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das Aufteilung- und Abzugsverbot ist meines Wissens nach letztes Jahr gekippt worden.

http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=133299&spid=1290&spk=1289&sfk=31

Ich würde daher den ersten Flug zur Hälfte ansetzen.

Ich würde auf jeden Fall zu jedem Flug eine ausführliche Begründung angeben (nicht nur ein oder zwei Sätze), aus den heraus vor geht, dass es sich um Flüge handelt, die nicht aus Spaß oder Urlaub gemacht wurden.

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@TopJob

Ich halte Deine Ableitung aus dem Urteil für gewagt, aber probieren kann er es ja mal. Schließlich ist sehr zweigfelhaft, ob er für ein Bewerbungs-/Vorstelungsgepräch von 2 Stunden, wirklich die Reise angetreten hätte.

Aber OK, probieren kann er es ja.

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