Ist das ein zweifamilienhaus?

Hallo zusammen,

Wir möchten ein Haus kaufen. Über einen Makler.

Dieser hat angegeben, dass es ein Zweifamilienhaus sei. Bis vor wenigen jahren war es ein Einfamilienhaus, auch laut Bauplänen aus den 80ern ist es ein Einfamilienhaus. Auch um Grundbuch steht nichts Gegenteiliges. Eine Teilungserklärung gibt es nicht.

Jetzt haben Untergeschoss und Obergeschoss jeweils eine Küche und Bad sind also in sich abgeschlossen. Es gibt eine gemeinsame Hauseingangstüre und aus dem flur gehend kann man die Erdgeschosswohnung sowie am Ende der Treppe oben die Obergeschosswohnung seperat abschliessen.

Strom und Wasserzähler gibt es nur einen gemeinsamen, auch wenn es wohl technisch möglich wäre die Kreisläufe oben und unten zu trennen durch Baumassnahmen. Die Anteil der Nebenkosten wird bisher geschätzt.

Ist das jetzt ein Zweifamilienhaus nur weil der Besitzer und Makler das beschlossen haben, vermutlich um die Maklerprovision nicht hälftig zahlen zu müssen?

Oder ist das ein Einfamilenhaus mit Einliegerwohnung? (oben 60m2, unten 100m2)

Mir geht es nicht dem Verkäufer die Hälfte der Provision aufzudrücken oder den Makler um die Provision zu bringen. Ich zahle (un)gern die gesamte Provison. Dafür ist das Haus relativ günstig. Mir geht es um die korrekte Einordnung, sei es beim finanzamt oder sogar noch wichtiger im Mietrecht. Kündigungen im "mehr"familienhaus sind wohl nicht die gleichen wie die im Einfamilienhaus ... Sperrfristen etc...

Mein Hauptgedanke: es gibt keine Teilungserklärung, dann ist es auch kein Zweiparteienhaus.

Dann gibt es auch keine Sperrfristen.

Habe ich das so richtig recherchiert?

Vielen dank schonmal

Immobilien, Immobilienkauf
Probleme mit Eigentumswohnung?

Hallo,

ich weiß mir wird jetzt keiner richtig Helfen können aber vielleicht kennt sich jemand gut aus. Stelle die Frage nur weil ich in dieser späten Uhrzeit nichts tun kann.

Ich habe mir im November 2021 eine Wunderschöne Eigentumswohnung gekauft. Diese war/ist an eine ältere allein stehende Dame vermietet die da seit ca. 20 Jahren wohnt. Von Anfang an habe ich deutlich gemacht das ich in dieser Wohnung selber leben möchte. Das es eine Sperrfrist von mindestens 3 Jahren wegen Umwandlung der Wohnung gibt wusste ich nicht und das ist vollkommen mein Fehler.. Hier geht es um was anderes. Die Maklerin und der alte Eigentümer haben mir mehrmals versichert das die Mieterin weiß das ich hier Wohnen will. Plus haben die mir versichert das die Mieterin schon auf der suche nach einer Wohnung oder evtl. sogar einem Platz im Altersheim ist. Das hab ich dann leider geglaubt. Mit der Mieterin habe ich leider kein kontakt haben können da sie mir am Telefon sagte das sie nur was bespricht wenn die Tochter dabei ist aus Angst etwas nicht zu verstehen, Tochter ist momentan im jedoch im Ausland.

Ich habe diese Wohnung gekauft mit dem glauben das die Mieterin ja eh vor hat auszuziehen. Da laut altem Besitzer sie sich die Mieterhöhung nicht leisten kann, laut der Aussage der Mieterin. Habe dann auch gleich eine Eigenbedarfskündigung geschrieben.

Jetzt habe ich Monate gebraucht einen Termin auszumachen, heute war er.

Tochter und Mieterin waren da. Diese behaupten das sie nie vor hatten auszuziehen das sie sich nie eine Wohnung gesucht haben geschweige denn Pflegeheimplatz und das sie sich die Mieterhöhung locker leisten können. Das alles was der alte Eigentümer diesbezüglich gesagt hat schlicht gelogen ist. Natürlich dachte ich mir das die Mieterin auch lügen kann. Ich habe jedoch dann mit der Nachbarin geredet. Auch zu Ihr hat der alte Besitzer wohl gesagt das ich bescheid weiß das die Mieterin nicht ausziehen will. Das sie auf einer Seite sind denk ich weniger. Sprich der alte Eigentümer hat mich angelogen.

Jetzt ist es ja nirgendwo schriftlich festgelegt und nur mündlich besprochen worden.

Meine Frage ist was ich jetzt tun soll? Die Mieterin hat Kündigungsschutz. Mit über 80 bekomm ich sie eh nicht aus der Wohnung geschweige denn mein Gewissen will das nicht.. Der Eigentümer hat mich angelogen was ich aber nicht beweisen kann.

Was kann ich tun was soll ich tun? Soll ich mich vom Anwalt beraten lassen und bringt es überhaupt was?..

Wäre für jede Antwort dankbar..

Geld, Eigentumswohnung, Gesetz, Immobilien, Mietrecht, Mietwohnung, Recht
WEG will genehmigte Terrassenüberdachung entfernen lassen?

Ich habe vor vielen Jahren eine Wohnung mit einer Terrassenüberdachung gekauft, die vom Vorbesitzer durch einen Fachbetrieb errichtet (Genehmigung u. Rechnung) wurde mir beim Kauf gezeigt.

Nun gab es Eigentümerwechsel (4 Parteienhaus) im ges. Haus. Diese möchten durch einen neuen Beschluss die Terrassen und Balkone einheitlich sanieren. In diesem Sinne wurde mir von der Hausverw. mitgeteilt, dass die Überdachung meiner Terrasse entfernt werden muss. Nach meinem Veto, wurde ich aufgefordert, den damaligen Genehmigungsbeschluss der WEG vorzuzeigen. Wie gesagt, dies war vor meiner Zeit.

Es handelt sich um die selbe Hausverwaltung von damals!! D.h.die haben den Beschluss selbst. (Leider geht die HW immer mit der Mehrheit und ist nicht neutral)

Meine Frage, bin ich in der Beweispflicht? Ich habe der Hausv. geschrieben, dass sie den Beschluss beim Vorbesitzer anfordern können (dieser ist ebenfalls noch in deren Betreuung, durch andere Immobilie) oder einfach in ihren Protokollen nachlesen. Dürfen die mir die Überdachung einfach nach 10 Jahren Eigentum abreissen, ohne meine Zustimmung? oder die Genehmigung im Nachhinein wieder zurückziehen?

Es wurde mir auch mitgeteilt, dass die Überdachung schwere Mängel aufweise. Dies ist aber nicht der Fall. Für mich ist dies schikane, um das Entfernen gerechtfertigen zu können. Bin auch ich hier in der Gegenbeweispflicht?

eigentumsrecht, Immobilien
Sozialrecht und unangemessene Immobilien Verkauf bzw. Neukauf?

Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem mit meiner Mutter 58 Jahre, schwerbehindert, Pflegestufe III und auf Dauer Erwerbsunfähig. Sie ist seit 2012 arbeitsunfähig erkrankt, 10/2014 hat Sie ein Haus und etwas über 100.000 € geerbt. Das Haus hat eine Wohnfläche von etwas über 100 qm und angeblich einen Verkehrswert von ca. 150.000 €. Die Probleme sind folgende:

1. Hat Sie das Erbe in der Zeit von zwischen 2014 bis Ende 2016 verlebt. Sie hat keine anderen Sozialleistungen erhalten. Das bedeutet das Sie keine Rentenzeiten erhalten hat.

2. Der Rententräger sagt, Sie sei erst seit ende 2017 zumindest teilw. Erwerbsunfähig, zahlt aber aufgrund der fehlenden Rentenzeiten ab 2014 keine EM-Rente, nach 31 Berufsjahren echt bitter. Das Berufungsverfahren läuft.

3.Das Sozialamt sagt, ihr stehen nur 90 qm Wohnfläche zu und verweigert deshalb Leistungen. Ein Widerspruchsverfahren und Eilverfahren läuft. Die sofortige Verwertung der Immobilie wird gefordert. In der Vergangenheit wurden Darlehen vom Jobcenter gezahlt in der Hoffnung das die EM-Rente kommt. Und sich die Leistungen gegenseitig verrechnen.

BTW: Tatsächlich ist alles noch komplizierter, z.B. weil die Immobilie schwer bis nicht veräußerbar ist, da in einem Quellgebiet gebaut wurde, aber ich versuche es einfach darzustellen. Würde das Sozialamt Ihre Behinderung und einen höheren Wohnraumbedarf anerkennen, wäre Ihr Wohnraum evtl. sogar geschützt. Sie ist mittlerweile seit über 1/2 Jahr ohne finanzielle Mittel, abgesehen vom Pflegegeld, und entsprechend physich und psychisch am Ende.

Jetzt zu mir: Ich habe mit 22 eine kleines Reihenhaus mit 81 qm Wohnfläche gekauft (Nachbarn verkaufen so für ca. 250.000 € / Kaufpreis damals 136.000 €). Mittlerweile sind Frau und Kinder dazugekommen und die Wohnfläche ist zu klein. Ich Pflege meine Mutter und kümmere mich um Ihre Behördenanliegen. Mein "Vermögen" steckt zu 95 % im Beton.

Ein Immobilientausch ist ausgeschlossen, da diese in unterschiedlichen Kommunen liegen und eines der Kinder bereits eine tolle Schule besucht.

Ich bin sicher, hier gibt es mehr Lösungen als ich im Moment sehe. Deswegen was für Handlungsalternativen haben wir und welche wäre ggfs. für meine Mutter die beste, damit bis zur Regelaltersrente, Ihre Existenz gesichert wird?

Sollte ich etwas vergessen haben, ruhig nachfragen.

Meine eigenen Gedanken dazu wären: Ich kaufe mir ein größeres Haus in der nähe. Sie zieht in mein Haus ein und verkauft Ihr Haus. Mit dem Erlös erwirbt Sie quasi ein Wohnrecht in meinem Haus. Folge: Sie hat angemessenes Wohneigentum, ich habe Eigenkapital. Probleme: Ich befürchte mein lokales Sozialamt könnte dann Probleme machen und ich hätte 2 Hypotheken abzutragen.

Gibt es bessere Lösungen / Ideen?

Aufgrund der Überschneidung verschiedener und komplexer Themengebiete, frage ich mich auch, wer uns hier abschließend beratend, unterstützen könnte?

Erwerbsunfähigkeit, Familie, Immobilien, SGB XII, sozialhilfe, Sozialrecht, Vermögen, Sozialamt
Spekulationssteuer nach Grundstücksteilung?

Hallo Ihr Lieben,

letztes Jahr haben mein Lebensgefährte und ich ein großes Grundstück (1400qm) erworben welches nach §34 bebaut werden darf und voll erschlossen ist, hat 2 Anschlusspunkte (innerorts). Unser Plan war zunächst das Grundstück abzubezahlen ( haben beide noch wenig EK gehabt, da wir noch sehr jung sind) und in 2-3 Jahren anzufangen zu bauen.

Nun gehen die Baupreise und Rohstoffpreise durch die Decke und wir machen uns Gedanken, ob wir uns das Bauen mit unseren 0815 Gehältern überhaupt noch leisten können.. So kamen wir auf Idee wir könnten unser Grundstück ja teilen lassen und die Hälfte verkaufen. Jetzt stellt sich uns die Frage inwieweit das realisierbar ist und was wir an Steuern dafür bezahlen müssten. Ich habe schon viel gelesen aber werde daraus nicht wirklich schlau. Das Grundstück ist in 18 Monaten abbezahlt.

1. Frage ist, ob es überhaupt Sinn macht darüber nachzudenken, bevor das Grundstück abbezahlt ist? 2. Frage ist, wie wird dann festgestellt, wie hoch die Spekulationssteuer ist. Beispiel: Grundstück hat 70K gekostet, nach Teilung 2 Grundstücke von jeweils 700qm, eines davon wird jetzt verkauft, das andere ist noch nicht bebaut! gehe ich jetzt von den 70K aus oder von der Hälfte also 35K? wenn ich dieses Grundstück jetzt wieder für Beispielsweise 80K verkaufe habe ich ja 45K Gewinn gemacht, wenn ich von 35K ausgehe.. ? d.h. ich müsste dann die 45K versteuern. ich habe jetzt öfters den 40% Satz gelesen, aber da stand auch immer dass das individuell ist, wie setzt sich dieser denn zusammen bzw von was hängt der Satz ab?

Liebe Grüße und Danke im Voraus :)

Immobilien, Spekulationssteuer
Miete an Ehepartner?

Meine Frau hat sich ein Haus gekauft. Die Kreditrate beläuft sich auf 1400€pM. Möchte nicht in zuviele Details gehen, aber ich kann Jobbedingt nur 3-4 Tage pro Woche im Haus wohnen.

Wir hatten es davor so geregelt, dass wir unser jeweilges Einkommen (ich 100%, sie 50% wegen 2 Kindern) bis auf eine gleich große Summe X auf ein gemeinsames Konto einbezahlen. Von diesem gemeinsamen Konto haben wir Miete, Rechnungen und den Haushalt beglichen.

Meine Frau (die alleinige Eigentümerin, ok mehr als der Hälfte gehört der Bank) verlangt 700€ Miete von mir, die ich auch bereit bin zu zahlen. Denn im Prinzip ändert sich nichts. Unser Einkommen inklusive Kindergeld usw. geht wieder abzüglich der Summe X auf das gemeinsame Konto. Davon geht nun eben, anstatt der Miete, die Kreditrate und alle anderen Kosten ab.

Nun meine Fragen:

  1. Wie werden die 700€ rechtlich gewertet, wenn keine schriftliche oder notarielle Abmachung getroffen wurde? Als Miete, Kredittilgung, oder Haushaltsgeld?
  2. Ich habe mir auf meinen Namen (Der Ort des Hauses war Streitthema, bei dem ich nur unter Murren zustimmte und mich deshalb gegen eine Beteiligung von 25% Eigenanteil entschied) für knapp 200€ einen ETF Sparplan angelegt, den ich ebenfalls über das gemeinsame Konto abrechne, um zB die Rente privat verbessern zu können oder in 5-10Jahren eine Wohnung zum Kapitalertrag erwerben kann. Insbesondere auch für den Fall, wenn meine Frau mich vor die Tür setzt. Meine Frau besteht aber darauf, dass ich das von Summe X, also von meinem Geld bezahle. Sie begründet das unter anderm damit, weil sie ja auch nur 50% Rente wegen Kinderbetreung bekommt. Ich begründe das damit, dass ich ihr das Haus 1:1 mit abbezahle ohne etwas für die Rente zu haben. Was meint Ihr dazu? Wäre Gleichberechtigung angezeigt in der Form, dass sie auch 200€ mehr behalten darf?
Finanzen, Immobilien, Miete, Ehepartner
In Eigentum meines Partners leben kosten teilen?

Hallo zusammen,

ich lebe nun seit fast 2 Jahren zusammen mit meinem Freund in seinem Haus.
Er fragte mich damals, ob wir zusammen ziehen wollen in eine 2 Zimmer Wohnung für 500€ warm, was für mich Okay war. Da sich für ihn die Möglichkeit ergab eine Immobile zu erwerben, tat er dies und ich wollte zuerst nicht mit einziehen, weil ich bei Konfrontation keine „mein Haus meine Regeln“ - Sätze hören wollte und irgendwann eine gemeinsame Immobile anzuschaffen und ein gemeinsames Leben aufzubauen. Nach einem langen Gespräch und vielen Versprechen waren wir uns einig, dass ich mit einziehe und die Hälfte der Warmmiete der zuerst vorgeschlagenen 2 Zimmerwohnung trage. (Was die Nebenkosten deckt und wobei dann noch etwas für ihn übrig bleibt)

Da ich mir vorgestellt habe einmal mit meinem Partner zusammen Eigentum zuerwerben, versprach er mir, dass er mich vielleicht irgendwann einträgt je nachdem wie es läuft, da wir aus unseren Elternhäusern zusammen gezogen sind.

Nachdem wir ein halbes Jahr zusammen gewohnt haben, erwähnte er immer wieder, dass es ihm zu wenig ist was ich zahle. Da der Kredit ja deutlich höher ist. Ich habe zugestimmt etwas mehr zuzahlen.

Jetzt möchte er wieder mehr Geld haben. Um seine Kredit kosten möglichst zu 100% zu teilen. Was im Vorfeld nicht abgesprochen war.

Da ich den Großteil im Haushalt verrichte, zB hat er noch nie staubgewischt und insgesamt 3 Waschmaschinen gewaschen, habe ich gefragt, ob wir sowas dann auch gerechter aufteilen oder ob wir sowas vergüten wenn ich viel mehr mache. Was er natürlich nicht eingesehen hat. (Schließlich spart er durch mich viel Zeit oder eine Haushälterin).

Da ich durch die derzeitigen Immobilen Preise immer drauf zahle wenn ich eine erwerbe und sie vermiete, bin ich der Meinung es ist unverhältnismäßig, da er mich weder eintragen will noch eine andere Immobilie mit mir gemeinsam zuerwerben.

Da ich nicht vorhatte in eine Wohnung zu ziehen die so teuer ist wie sein Kredit und wir uns anfangs einig waren, finde ich diese Diskussion übertrieben. Ich würde gern wissen wie andere Paare das handhaben und diese Finanzielle Beteiligung geklärt oder festgelegt haben.
Natürlich zahle ich derzeit die Hälfte der Nebenkosten und auch etwas, was er zum Kredit zusteuern kann was etwa 1/3 seiner monatlichen Rate beträgt.

Immobilien, Lebensgemeinschaft

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