Probleme mit Eigentumswohnung?
Hallo,
ich weiß mir wird jetzt keiner richtig Helfen können aber vielleicht kennt sich jemand gut aus. Stelle die Frage nur weil ich in dieser späten Uhrzeit nichts tun kann.
Ich habe mir im November 2021 eine Wunderschöne Eigentumswohnung gekauft. Diese war/ist an eine ältere allein stehende Dame vermietet die da seit ca. 20 Jahren wohnt. Von Anfang an habe ich deutlich gemacht das ich in dieser Wohnung selber leben möchte. Das es eine Sperrfrist von mindestens 3 Jahren wegen Umwandlung der Wohnung gibt wusste ich nicht und das ist vollkommen mein Fehler.. Hier geht es um was anderes. Die Maklerin und der alte Eigentümer haben mir mehrmals versichert das die Mieterin weiß das ich hier Wohnen will. Plus haben die mir versichert das die Mieterin schon auf der suche nach einer Wohnung oder evtl. sogar einem Platz im Altersheim ist. Das hab ich dann leider geglaubt. Mit der Mieterin habe ich leider kein kontakt haben können da sie mir am Telefon sagte das sie nur was bespricht wenn die Tochter dabei ist aus Angst etwas nicht zu verstehen, Tochter ist momentan im jedoch im Ausland.
Ich habe diese Wohnung gekauft mit dem glauben das die Mieterin ja eh vor hat auszuziehen. Da laut altem Besitzer sie sich die Mieterhöhung nicht leisten kann, laut der Aussage der Mieterin. Habe dann auch gleich eine Eigenbedarfskündigung geschrieben.
Jetzt habe ich Monate gebraucht einen Termin auszumachen, heute war er.
Tochter und Mieterin waren da. Diese behaupten das sie nie vor hatten auszuziehen das sie sich nie eine Wohnung gesucht haben geschweige denn Pflegeheimplatz und das sie sich die Mieterhöhung locker leisten können. Das alles was der alte Eigentümer diesbezüglich gesagt hat schlicht gelogen ist. Natürlich dachte ich mir das die Mieterin auch lügen kann. Ich habe jedoch dann mit der Nachbarin geredet. Auch zu Ihr hat der alte Besitzer wohl gesagt das ich bescheid weiß das die Mieterin nicht ausziehen will. Das sie auf einer Seite sind denk ich weniger. Sprich der alte Eigentümer hat mich angelogen.
Jetzt ist es ja nirgendwo schriftlich festgelegt und nur mündlich besprochen worden.
Meine Frage ist was ich jetzt tun soll? Die Mieterin hat Kündigungsschutz. Mit über 80 bekomm ich sie eh nicht aus der Wohnung geschweige denn mein Gewissen will das nicht.. Der Eigentümer hat mich angelogen was ich aber nicht beweisen kann.
Was kann ich tun was soll ich tun? Soll ich mich vom Anwalt beraten lassen und bringt es überhaupt was?..
Wäre für jede Antwort dankbar..
7 Antworten
Die Ammenmärchen welche Dir die ehemalige Eigentümerin, sowie deren beauftragte Maklerin erzählt haben sind letztendlich irrelevant - da kaum nachweislich.
Desweiteren - 3 Jahre Sperrfrist bei Kündigung wegen Eigenbedarfs , besteht nur, wenn besagte Wohnung während der Mietdauer besagter Dame in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde.
Ansonsten kommt für Dich noch erschwerend hinzu, dass Deine Mieterin nach 20 Jahren Mitdauer eine Kündigungsfrist von mindestens 9 Monaten hat.
Je nach Gebrechlichkeit / altersmäßiger / psychischer Beeinträchtigung der alten Dame könnte auch die Sozialklausel ( § 574 BGB ) im BGB / Mietrecht in Betracht kommen.
Mein Rat - werde Mitglied bei Haus- und Grund .......
Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. ist eine Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern in der Rechtsform des eingetragenen Vereins in Deutschland. Wikipedia
Warte die Sperrfrist ab (je nach Ort und Bundesland kann die auch 10 Jahre betragen), passe die Miete nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig an und schreibe dann eine frist- und formgerechte Kündigung. Wo ist das Problem?
Mit § 574 BGB wird sie wohl eher nicht durchkommen, wenn sie tatsächlich noch so fit ist. Es gibt kein bestimmtes Alter, ab dem man unkündbar ist, vielmehr müssen deine Interessen gegen die der Mieterin abgewogen werden.
Gegen die Falschaussagen des Maklers kannst du eigentlich nur schlechte Bewertungen veröffentlichen.
Drei Monate sind es bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren. Bei einer Mietdauer bis zu acht Jahren haben Mieter sechs Monate Zeit bis zum Auszug. Bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren sind es neun Monate.
Ungeachtet dessen kann es sein, das die alte Damen garnicht kündbar ist... wegen ihres Alters...siehe link...
Was willst du mit einem Anwalt... warum... um was einzuklagen...beim Verkäufer oder Maklerin, was du nicht beweisen kannst...? Womöglich geben der Verkäufer und die Maklerin sich gegenseitig als Zeugen an. Hättest vieleicht nen guten Freund mitnehmen sollen damals...
Vor Gericht zählen nur Beweise... von daher bringt in meinen Augen ein Anwalt garnix...
ich vermute mal mit nichtwissen, das der Verkäufer selber versucht hatte, die Mieterin loszuwerden...
in meinen Augen verlorenes Kapital...ich würde versuchen, die wohnung weiterzuverkaufen...
Die Überschrift ist irreführend. Der BGH hat in einer ganzen Reihe von Urteilen bestätigt, dass eine sorgfältige Einzelfallprüfung vorzunehmen ist z.B. BGH VIII ZR 68/19 v. 3.2.21. Es sind auch schon 90-Jährige aus ihren Wohnungen geflogen.
Was möchtest du denn erreichen? Eine Rückabwicklung? Dann kannst du dich anwaltlich beraten lassen, vermute aber deine Karten stehen nicht wirklich gut.
Ansonsten hilft nur Ruhe bewahren. Dein "Problem" dürfte endlich sein. Entweder weil die Dame auf deine Eigenbedarfskündigung tätig wird... Oder weil sie irgendwann ins Heim muss oder ähnliches.
Ich habe vor dort zu wohnen. Mir wurde gesagt das ich dort wohnen kann weil die Mieterin ausziehen will. Dies war eine lüge. Und so fit wie die frau war lebt sie glaub ich noch länger..
Das habe ich verstanden. Aber die Frage ist ja was willst du erreichen wenn du zum Anwalt gehst?
ich weiß doch selber nicht. Fühle mich einfach verarscht
Blöde Situation. Du kannst versuchen, dass der Mietvertrag wenigstens nicht an die Tochter vererbt werden kann. (I hab noch ne Stadtwohnung in bester Lage, also 1. Hieb für 311€ pro Monat) i hoff das kann wenigstens unterbunden werden
Warten bis ne 2. Wohnung im Komplex frei wird un die auch kaufen. Dürfte kein Problem sein, solange die Miete für die erste regelmässig gezahlt wird und ggf sogar über deiner Kreditrate liegt.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Hohes-Alter-schuetzt-vor-Mietkuendigung-article20902121.html