Probleme mit Eigentumswohnung?

7 Antworten

Die Ammenmärchen welche Dir die ehemalige Eigentümerin, sowie deren beauftragte Maklerin erzählt haben sind letztendlich irrelevant - da kaum nachweislich.

Desweiteren - 3 Jahre Sperrfrist bei Kündigung wegen Eigenbedarfs , besteht nur, wenn besagte Wohnung während der Mietdauer besagter Dame in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde.

Ansonsten kommt für Dich noch erschwerend hinzu, dass Deine Mieterin nach 20 Jahren Mitdauer eine Kündigungsfrist von mindestens 9 Monaten hat.

Je nach Gebrechlichkeit / altersmäßiger / psychischer Beeinträchtigung der alten Dame könnte auch die Sozialklausel ( § 574 BGB ) im BGB / Mietrecht in Betracht kommen.

Mein Rat - werde Mitglied bei Haus- und Grund .......

Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. ist eine Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern in der Rechtsform des eingetragenen Vereins in Deutschland. Wikipedia

Warte die Sperrfrist ab (je nach Ort und Bundesland kann die auch 10 Jahre betragen), passe die Miete nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig an und schreibe dann eine frist- und formgerechte Kündigung. Wo ist das Problem?

Mit § 574 BGB wird sie wohl eher nicht durchkommen, wenn sie tatsächlich noch so fit ist. Es gibt kein bestimmtes Alter, ab dem man unkündbar ist, vielmehr müssen deine Interessen gegen die der Mieterin abgewogen werden.

Gegen die Falschaussagen des Maklers kannst du eigentlich nur schlechte Bewertungen veröffentlichen.

Drei Monate sind es bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren. Bei einer Mietdauer bis zu acht Jahren haben Mieter sechs Monate Zeit bis zum Auszug. Bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren sind es neun Monate.

Ungeachtet dessen kann es sein, das die alte Damen garnicht kündbar ist... wegen ihres Alters...siehe link...

Was willst du mit einem Anwalt... warum... um was einzuklagen...beim Verkäufer oder Maklerin, was du nicht beweisen kannst...? Womöglich geben der Verkäufer und die Maklerin sich gegenseitig als Zeugen an. Hättest vieleicht nen guten Freund mitnehmen sollen damals...

Vor Gericht zählen nur Beweise... von daher bringt in meinen Augen ein Anwalt garnix...

ich vermute mal mit nichtwissen, das der Verkäufer selber versucht hatte, die Mieterin loszuwerden...

in meinen Augen verlorenes Kapital...ich würde versuchen, die wohnung weiterzuverkaufen...

Was möchtest du denn erreichen? Eine Rückabwicklung? Dann kannst du dich anwaltlich beraten lassen, vermute aber deine Karten stehen nicht wirklich gut.

Ansonsten hilft nur Ruhe bewahren. Dein "Problem" dürfte endlich sein. Entweder weil die Dame auf deine Eigenbedarfskündigung tätig wird... Oder weil sie irgendwann ins Heim muss oder ähnliches.

Dilehma1992 
Fragesteller
 31.05.2022, 23:15

Ich habe vor dort zu wohnen. Mir wurde gesagt das ich dort wohnen kann weil die Mieterin ausziehen will. Dies war eine lüge. Und so fit wie die frau war lebt sie glaub ich noch länger..

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Amado  31.05.2022, 23:19
@Dilehma1992

Das habe ich verstanden. Aber die Frage ist ja was willst du erreichen wenn du zum Anwalt gehst?

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Dilehma1992 
Fragesteller
 31.05.2022, 23:26
@Amado

ich weiß doch selber nicht. Fühle mich einfach verarscht

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rocko597  01.06.2022, 05:11

Blöde Situation. Du kannst versuchen, dass der Mietvertrag wenigstens nicht an die Tochter vererbt werden kann. (I hab noch ne Stadtwohnung in bester Lage, also 1. Hieb für 311€ pro Monat) i hoff das kann wenigstens unterbunden werden

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Warten bis ne 2. Wohnung im Komplex frei wird un die auch kaufen. Dürfte kein Problem sein, solange die Miete für die erste regelmässig gezahlt wird und ggf sogar über deiner Kreditrate liegt.