Abweichung Teilungserklärung und Grundbuch - wie vorgehen?

3 Antworten

Heike

Gegenstand des notariellen Kaufvertrags und bedeutsam für die Festsetzung der Höhe des Kaufpreises war neben dem Wohnungseigentum ein Stellplatz und nicht etwa eine wesentlich teure Garage. Deshalb kann ich einen Korrekturanspruch nicht erkennen.

Der Tausch Garage gg. Stellpl.zwischen Wohnungseigentümern bedarf nicht der Zustimmung der Gemeinschaft.

Über die Berichtigung der Teilungserklärung und des Wohnungsgrundbuchs solltest du mit dem Notar sprechen.

Tatsache ist, Du hast einen Stellplatz gekauft und keine Garage.

Der Tausch von Geld und Wohnung zwischen dem Verkäufer und Dir hat es ja auch ins Grundbuch geschafft, ohne das dem die Eigentümergemeinschaft zustimmen musste! 😜😁😎

Deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen!

Und was erwartest Du hier für eine Antwort, wenn der Anwalt Dich bereits über die aussichtslose Situation aufgeklärt hat?

Und das Grundbuch, und zwar NUR dieses, sagt was über das aktuelle Eigentumsverhältniss aus.