Haus überschreiben im Pflegefall, Steuervorteile?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde den Vorschlag von @Alarm67 aufgreifen und es mir vom Familiengericht genehmigen lassen.

Eventuell könntest Du auch einen Teil der Miete für die Rückzahlung an Dich verwenden.

Da die Aktion ja insgesamt auch positiv für Deine Mutter ist (Werterhalt des Hauses, Einnahmen durch Vermietung), sollte das Familiengericht zustimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das klingt gut. Aber wozu ins Grundbuch eintragen lassen? Nehmen wir an, ich investiere 20.000 Euro in das Haus und vermiete es und die Miete bekommt meine Mutter. Dann wäre es ja nur schade, dass ich die 20.000 Euro nicht von der Steuer absetzen kann - meine Mutter sowieso nicht, da sie wegen der Pflegekosten eh nichts mehr absetzen kann...

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@SabineBr

Du kannst es nicht steuerlich geltend machen, weil Dir das Hs nicht gehört.

Aber wenn Deine Mutter Mieteinnahmen hat, kann sie die Ausgaben eben von diesen Einnahme abziehen.

Die Eintragung ins Grundbuch dient der Dokumentation, denn im Erbfall könnte es ja sein, dass der Abzug hilfreich ist, falls das Haus/das Erbe mehr als 400.000,- Euro Wert ist.

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@wfwbinder

Ah, ja, DANKE. Das wäre ein super Weg. Die Alternative, dass ich mich mit ins Grundbuch eintragen lasse, geht nicht? Zumal ich im Testament Alleinerbe wäre - aber DAS zählt ja nicht zu Lebzeiten?

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@SabineBr

Dan müsste Deine Mutter Dir das Haus schenken und geht in dieser Situation nicht, da würde das Familiengericht nicht mitmachen.

Aber so würdest Du ja lediglich das Haus für Deine Mutter verbessern und für Einnahmen sorgen, das geht.

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@wfwbinder

DANKE. Noch eine kleine Idee: Würde es eigentlich gehen, dass ich ihr das Haus zum marktüblichen Preis abkaufe?

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@SabineBr

Alles eine Frage des Familiengerichts. Muss man mit denen klären.

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Mit 'Ihre Rente reicht für das Pflegeheim' wäre ich vorsichtig. Natürlich kenne ich Deinen speziellen Fall nicht, aber sehr oft wird immer mehr Pflege notwendig, wodurch auch immer mehr Kosten entstehen. Die wirst dann u.U. Du tragen müssen.

Warum verkaufst Du das Haus nicht einfach?

Alles andere halte ich für kaum durchführbar.

Schenken kann sie es Dir mangels Geschäftsfähigkeit nicht, dem würde das Betreuungsgericht kaum zustimmen.

Auf ihre Kosten z.B. 20.000,-€ investieren, damit vermietet werden kann, wäre für die Mutter ja auch ein schlechtes Geschäft. Auch wenn sie dadurch Mieteinnahmen von vielleicht 7.000 p.a. quasi steuerfrei haben kann, wenn sie den Erhaltungsaufwand über 2 bis 5 Jahre absetzt. Das sollte man mit den Rechtspflegern besprechen.

Na ja, die 20.000 Euro könnte ich ja selbst investieren. Das "Problem" dabei ist halt nur, steuerlich hilft das weder mir noch meiner Mutter...

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Ich an Deiner Stelle würde das Geld, was für die Sanierung benötigt wird, der Mutti leihen und evtl. als Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen.

Dann kann Deine Mutter die Investition steuerlich geltend machen.

Und später erbst Du als Alleinerbin ja eh das Haus inkl der Wertsteigerung durch die Sanierung, also ist es ja eh egal, ob Mama das Darlehen zurück zahlt oder nicht.

Klären müsstest Du lediglich, ob Du das als Betreuerin alleine auf den Weg bringen kannst/darfst! Ein Anruf beim Notar, den Du dann ja eh benötigen würdest, könnte hilfreich sein.