Haus überschreiben im Pflegefall, Steuervorteile?
Hallo liebe community,
meine Mutter wohnte bislang alleine in ihrem Einfamilien Haus in der Nähe von Stuttgart und ist nun nach einem Unfall in ein Pflegeheim gezogen. Ich bin ihr einziges Kind und als Betreuerin eingetragen und kümmere mich um ihre Angelegenheiten. Ihre Rente reicht für das Pflegeheim. Das Haus steht seit einem Jahr nun leider leer, den Garten lasse ich von einem Gärtner machen.
Das Haus ist aus den 1980er Jahren. Ich überlege, ob ich das Haus renovieren/sanieren und vermieten könnte, es ist eine ganz gute Lage.
Aber wie wäre das am besten zu regeln? Meine Mutter kann ihren Willen nicht mehr richtig äußern.
Wenn mir das Haus gehören würde, könnte ich die Sanierungskosten etc. von meiner Steuer absetzen und vermieten. Aber es gehört mir ja nicht. Wenn ich es jetzt saniere, kann ich die Kosten nicht absetzen (weil es mir ja nicht gehört) aber für meine Mutter vermieten?
Viele Grüße, Eure Sabine
4 Antworten
Ich würde den Vorschlag von @Alarm67 aufgreifen und es mir vom Familiengericht genehmigen lassen.
Eventuell könntest Du auch einen Teil der Miete für die Rückzahlung an Dich verwenden.
Da die Aktion ja insgesamt auch positiv für Deine Mutter ist (Werterhalt des Hauses, Einnahmen durch Vermietung), sollte das Familiengericht zustimmen.
Du kannst es nicht steuerlich geltend machen, weil Dir das Hs nicht gehört.
Aber wenn Deine Mutter Mieteinnahmen hat, kann sie die Ausgaben eben von diesen Einnahme abziehen.
Die Eintragung ins Grundbuch dient der Dokumentation, denn im Erbfall könnte es ja sein, dass der Abzug hilfreich ist, falls das Haus/das Erbe mehr als 400.000,- Euro Wert ist.
Ah, ja, DANKE. Das wäre ein super Weg. Die Alternative, dass ich mich mit ins Grundbuch eintragen lasse, geht nicht? Zumal ich im Testament Alleinerbe wäre - aber DAS zählt ja nicht zu Lebzeiten?
DANKE. Noch eine kleine Idee: Würde es eigentlich gehen, dass ich ihr das Haus zum marktüblichen Preis abkaufe?
Mit 'Ihre Rente reicht für das Pflegeheim' wäre ich vorsichtig. Natürlich kenne ich Deinen speziellen Fall nicht, aber sehr oft wird immer mehr Pflege notwendig, wodurch auch immer mehr Kosten entstehen. Die wirst dann u.U. Du tragen müssen.
Warum verkaufst Du das Haus nicht einfach?
Alles andere halte ich für kaum durchführbar.
Schenken kann sie es Dir mangels Geschäftsfähigkeit nicht, dem würde das Betreuungsgericht kaum zustimmen.
Auf ihre Kosten z.B. 20.000,-€ investieren, damit vermietet werden kann, wäre für die Mutter ja auch ein schlechtes Geschäft. Auch wenn sie dadurch Mieteinnahmen von vielleicht 7.000 p.a. quasi steuerfrei haben kann, wenn sie den Erhaltungsaufwand über 2 bis 5 Jahre absetzt. Das sollte man mit den Rechtspflegern besprechen.
Na ja, die 20.000 Euro könnte ich ja selbst investieren. Das "Problem" dabei ist halt nur, steuerlich hilft das weder mir noch meiner Mutter...
Ich an Deiner Stelle würde das Geld, was für die Sanierung benötigt wird, der Mutti leihen und evtl. als Grundschuld ins Grundbuch eintragen lassen.
Dann kann Deine Mutter die Investition steuerlich geltend machen.
Und später erbst Du als Alleinerbin ja eh das Haus inkl der Wertsteigerung durch die Sanierung, also ist es ja eh egal, ob Mama das Darlehen zurück zahlt oder nicht.
Klären müsstest Du lediglich, ob Du das als Betreuerin alleine auf den Weg bringen kannst/darfst! Ein Anruf beim Notar, den Du dann ja eh benötigen würdest, könnte hilfreich sein.
Ja, das klingt gut. Aber wozu ins Grundbuch eintragen lassen? Nehmen wir an, ich investiere 20.000 Euro in das Haus und vermiete es und die Miete bekommt meine Mutter. Dann wäre es ja nur schade, dass ich die 20.000 Euro nicht von der Steuer absetzen kann - meine Mutter sowieso nicht, da sie wegen der Pflegekosten eh nichts mehr absetzen kann...